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EU-Patent: einheitlicher Patentschutz

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes
(früher: EU-Patent und einheitliches Europäisches Patentgerichtssystem)

Die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes vom 17.12.2012 wurde am 31.12.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex). Die Verordnung ist am 20.01.2013 in Kraft getreten und gilt seit diesem Tag.

Am 19.02.2013 haben 24 Mitgliedstaaten das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Brüssel unterzeichnet (Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums).

Am 05.03.2013 hat Bulgarien als 25. Mitgliedstaat das Übereinkommen unterzeichnet (Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union, englisch, pdf-Datei, hinterlegt beim Rat).

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