Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
Das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) ist am 16.07.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten (
BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 35, S. 1669).
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