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Entwicklungsgeschichte

16. Juni 2020 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen).
17. Juni 2020 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/20000).
  Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 330/20).
19. Juni 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
29. Juni 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und erhebt keine Einwendungen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
2. Juli 2020 Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den zweiten Nachtragshaushalt mehrheitlich (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
3. Juli 2020 Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
16. Juli 2020 Das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 35, S. 1669).

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