16. Juni 2020 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
17. Juni 2020 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/20000). |
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Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 330/20). |
19. Juni 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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29. Juni 2020 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und erhebt keine Einwendungen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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2. Juli 2020 |
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschließt den zweiten Nachtragshaushalt mehrheitlich (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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3. Juli 2020 |
Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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16. Juli 2020 |
Das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 35, S. 1669).
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