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COVID-19-Pandemie - Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 22.04.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 18, S. 802).

Die Übersicht über die Fachliteratur von C.H.BECK zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Pandemie finden Sie hier.

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