12. April 2021 |
Das Bundesgesundheitsministerium legt eine Formulierungshilfe für einen Entwurf für ein Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums). |
13. April 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten der Bundesregierung). |
|
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28444). |
16. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
|
Vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
19. April 2021 |
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf in geänderter Fassung (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
|
Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 315/21). |
22. April 2021 |
Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
|
Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 18, S. 802). |