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COVID-19-Pandemie - Nachtragshaushaltsgesetz 2020

Gesetz  über die Feststellung eines Nachtrags zum  Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 556).

Die Übersicht über die Fachliteratur von C.H.BECK zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Pandemie finden Sie hier. 

Weitere Fachliteratur zu Rechtsfragen der Corona-Krise finden Sie auch auf beck-shop.de. 

 

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