Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
Das Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) ist am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (
BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 10, S. 330).
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