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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll über den 30.06.2021 hinaus befristet bis zum 31.12.022 verlängert werden.
  • Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind soll ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf zehn Millionen Euro (20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben werden. Dies soll auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 gelten.

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