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COVID-19-Pandemie - Abmilderung der Folgen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt vom 01.03.2020 bis zum 01.04.2020 in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 569).

Die Übersicht über die Fachliteratur von C.H.BECK zu den rechtlichen Aspekten der Corona-Pandemie finden Sie hier. 

Weitere Fachliteratur zu Rechtsfragen der Corona-Krise finden Sie auch auf beck-shop.de. 

 

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