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Entwicklungsgeschichte

23. März 2020 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
24. März 2020 Die Regierungsfraktionen leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/18110).
25. März 2020 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf zu (BT-Drs. 19/18129).
  Der Deutsche Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. März 2020 Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 153/20).
27. März 2020 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
  Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt vom 01.03.2020 bis zum 01.04.2020 in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 569).

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