23. März 2020 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). |
24. März 2020 |
Die Regierungsfraktionen leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/18110). |
25. März 2020 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
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Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf zu (BT-Drs. 19/18129). |
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Der Deutsche Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
26. März 2020 |
Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 153/20). |
27. März 2020 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
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Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt vom 01.03.2020 bis zum 01.04.2020 in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 569). |