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Bundestagswahlrecht - Begrenzung der Abgeordnetenzahl

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist am 13.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (BGBl. 2023 I Nr. 147). Am 26.07.2023 wurde eine Berichtigung für Art. 2 des Gesetzes verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 198).

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