Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des
Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 17.03.2023 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).