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Bundestagswahlrecht - Begrenzung der Abgeordnetenzahl

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 17.03.2023 in zweiter und dritter Lesung beraten und in Ausschussfassung angenommen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

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