24. Januar 2023 | Die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP legen einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Deutschen Bundestag vor (BT-Drs. 20/5370). |
27. Januar 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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6. Februar 2023 | Vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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15. März 2023 | Der Ausschuss für Inneres und Heimat stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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17. März 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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21. April 2023 | Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 160/23).
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12. Mai 2023 | Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
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13. Juni 2023 | Das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 147).
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