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Bauvertragsrecht und kaufrechtliche Mängelhaftung

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren ist am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Teil I Nr. 23, S. 969, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Art. 8 und 9 treten am 05.05.2017 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2018 in Kraft.

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