Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens und des Pflichtversicherungsgesetzes ist am 21.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten (BGBl. 2023 I Nr. 154).