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Entwicklungsgeschichte

30. September 2022Das Bundesministerium der Justiz legt seinen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
7. Dezember 2022Die Bundesregierung legt ihren Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz).
30. Dezember 2022Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen dem Bundesrat zu (BR-Drs. 686/22).
10. Februar 2023Der Bundesrat beschließt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben (BR-Drs. 686/22 Beschluss).
15. Februar 2023Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/5653).
15. März 2023Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
17. April 2023Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
10. Mai 2023Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/6758).
11. Mai 2023Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
25. Mai 2023Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 221/23).
16. Juni 2023Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 221/23 Beschluss).
21. Juni 2023Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens und des Pflichtversicherungsgesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 154).

 

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