30. September 2022 | Das Bundesministerium der Justiz legt seinen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ). |
7. Dezember 2022 | Die Bundesregierung legt ihren Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz). |
30. Dezember 2022 | Die Bundesregierung leitet ihren Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen dem Bundesrat zu (BR-Drs. 686/22).
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10. Februar 2023 | Der Bundesrat beschließt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben (BR-Drs. 686/22 Beschluss).
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15. Februar 2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/5653).
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15. März 2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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