Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank
Die Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 17.11.2010 wurde am 15.12.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex). Die Verordnung ist am 16.12.2010 in Kraft getreten und gilt seit diesem Tag.