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Ziel des Gesetzes

Der vorliegende Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank ist Teil eines Pakets von Legislativvorschlägen der Kommission zur Stärkung der Finanzaufsicht in der EU und steht im engen inhaltlichen Zusammenhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.

Mit der vorgeschlagenen Entscheidung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Aufgabenübertragung im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) auf die Europäische Zentralbank (EZB) zu regeln. Wesentlicher Regelungsgegenstand sei die Mitgliedschaft des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken. Ferner sei vorgesehen, die Europäische Zentralbank solle das Sekretariat des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken stellen und den Ausschuss bei seiner Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Das hierfür erforderliche Personal und die finanziellen Ressourcen sollen von der Europäischen Zentralbank zur Verfügung gestellt werden.

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