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Entwicklungsgeschichte

21. November 2001

Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) stellt Eckpunkte eines geplanten Verbraucherinformationsgesetzes vor.

13. März 2002

Bundesregierung beschließt den Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz.

8. April 2002

Bundesregierung legt Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz (BT-Drs. 14/8738) vor.

18. April 2002

Bei seiner ersten Beratung im Bundestag streicht der Gesetzesentwurf der Bundesrgierung sich die Kritik der Union ein.

31. Mai 2002

Bundesrat versagt dem Verbraucherinformationsgesetz die Zustimmung. Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss zum Verbraucherinformationsgesetz an.

12. Juni 2002

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bestätigt das Verbraucherinformationsgesetz.

21. Januar 2004

Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion Michael Müller kündigt neuen Vorstoß für ein Verbraucherinformationsgesetz an.

11. November 2005 Union und SPD einigen sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, dass Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung Priorität besitzen.

13. Dezember 2005

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt den Entwurf  für ein Verbraucherinformationsgesetz (BT-Drs. 16/199) vor. Auch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag machen sich in einem Antrag (BT-Drs. 16/195) für ein Verbraucherinformationsgesetz stark.

15. Dezember 2005 Bundesverbraucherschutzminister Horts Seehofer (CSU) wendet sich gegen eine «Aufwärmung» des von der rot-grünen Bundestagsregierung eingebrachten Entwurfes eines Verbraucherinformationsgesetzes und kündigt an, einen «handwerklich ausgereiften und gut durchdachten» Entwurf vorlegen zu wollen.
5. April 2006 Bundeskabinett stimmt einer Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes zu, das im Mai von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll
11. Mai 2006 Das Verbraucherinformationsgesetz geht in die erste Lesung in Bundestag (BT-Drs. 16/1408).
29. Mai 2006 Es findet eine Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt.
29. Juni 2006 Der Bundestag beschließt trotz scharfer Kritik der Opposition mit Koalitionsmehrheit das Gesetz für mehr Verbraucherinformationen.
22. September 2006

Der Bundesrat beschließt in seiner 825. Sitzung, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 beschlossenen Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 584/06).

29. September 2006 Auf der 54. Sitzung des Bundestags stellen mehrere Abgeordnete und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag (BT-Drs. 16/2656), das Verbraucherinformationsgesetz nachzubessern und das Lebensmittel-Kontrollsystem neu zu ordnen.
8. Dezember 2006 Bundespräsident Horst Köhler entscheidet, das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation nicht auszufertigen.
28. Februar 2007 Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation soll umfassend verfassungsrechtlich geprüft werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/4320) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/4255) zum Stand der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes hervor.
8. März 2007

In seiner 85. Sitzung lehnt der Bundestag den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Verbraucherinformationsgesetz nachzubessern und das Lebensmittel-Kontrollsystem neu zu ordnen (BT-Drs. 16/2656) gemäß den Ausschussempfehlungen (BT-Drs. 16/4575) ab.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. (Zweite Chance nutzen - Das Recht auf Verbraucherinformation grundlegend neu gestalten (BT-Drs. 16/4544)) und der Fraktion der FDP (Verbraucherinformationsrechte stärken - Neues Verbraucherinformationsgesetz zügig vorlegen (BT-Drs. 16/4447)) werden beraten und in die zuständigen Ausschüsse weiter verwiesen.

4. April 2007

Das Bundeskabinett bringt einen neuen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation auf den Weg.

22. Mai 2007 Die Koalitionsfraktionen legen einen Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherinformationsgesetz (BT-Drs. 16/5404) vor. Danach sollen Verbraucher nun auch Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes erhalten. Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren sollen. Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB oder das Weingesetz zu unterrichten.
24. Mai 2007

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. (Zweite Chance nutzen - Das Recht auf Verbraucherinformation grundlegend neu gestalten (BT-Drs. 16/4544)) und der Fraktion der FDP (Verbraucherinformationsrechte stärken - Neues Verbraucherinformationsgesetz zügig vorlegen (BT-Drs. 16/4447)) werden vom Bundestag gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BT-Drs. 16/5165) abgelehnt.

8. Juni 2007

Der Bundesrat nimmt in seiner 834. Sitzung zum Verbraucherinformationsgesetz der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesratsausschüsse (BR-Drs. 273/1/07) Stellung (BR-Drs. 273/07(B)) und fordert dabei zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf.

13. Juni 2007

Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz findet die öffentliche Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes (BT-Drs. 16/5404) statt. Dabei wird die geplante Reform von den meisten Experten als nicht weitgehend genug gewertet.

21. Juni 2007

Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation statt (BT-Drs. 16/5723). Zur weiteren Beratung wird der Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

4. Juli 2007 Der Bundestagsverbraucherausschuss stimmt mit Koalitionsmehrheit für den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation, die Opposition dagegen.
5. Juli 2007 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (BT-Drs. 16/5723) statt. Ebenfalls beraten wird der gleichlautende Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/5404). Der Gesetzentwurf auf BT-Drs. 16/5723 wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/5928 angenommen. Der Entwurf der Regierungsfraktionen wird für erledigt erklärt.
25. September 2007

Der Bundesrat beschließt in seiner 836. Sitzung, bezüglich des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinfomation den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 577/07(B)).

09. November 2007

Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Verbraucherinformation wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 56, S. 2558, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatz 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Absatz 1 treten die Artikel 1 §§ 1 bis 5 und Artikel 3 Nr. 1, 3 und 4 am 1. Mai 2008 in Kraft.

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