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Entwicklungsgeschichte

EU Ebene

Die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29/EG) stützt sich im wesentlichen auf zwei Grundlagen:

  • zum einen auf das Grünbuch zum Thema Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft von 1995
  • zum anderen auf die WIPO-Verpflichtungen aus dem «WIPO-Urheberrechtsvertrag» (WCT) und dem «WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger» (WPPT) von 1996.

19. Juli 1995

Die Europäische Kommission legt das Grünbuch zum Thema "Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" vor (KOM(95)382). Das Grünbuch bezieht sich hauptsächlich auf die Problematik des Schutzes des geistigen Eigentums.
Der Veröffentlichung des Grünbuchs folgt eine mehrjährige Konsultation der beteiligten Kreise.

20. Dezember 1996

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) führt eine Konferenz durch, bei der dem «WIPO-Urheberrechtsvertrag» (WCT, hinterlegt bei der WIPO) und dem «WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger» (WPPT, hinterlegt bei der WIPO) zugestimmt wird. Auch Deutschland unterzeichnet die Verträge, weswegen eine Ratifikation der Verträge erforderlich ist.

10. Dezember 1997

Der ursprüngliche Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft wird veröffentlicht (Quelle: Amtblatt der Europäischen Gemeinschaften).

9. September 1998

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaft nimmt zum Richtlinienvorschlag Stellung (Stellungnahme).

10. Februar 1999

Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird in erster Lesung verabschiedet. Sie enthält insgesamt 58 Änderungsvorschläge für die Richtlinie (Stellungnahme 1. Lesung).

21.Mai 1999

Die Europäische Kommission legt ihren Geänderten Richtlinienvorschlag vor, der 44 der Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments enthält.

Januar 1998 - März 2000

Parallel zu den Beratungen zum Richtlinienvorschlag im Europäischen Parlament bereitet der Ministerrat seinen Beschluss zur Richtlinie in der Ratsarbeitsgruppe "Urheberrecht" und in verschiedenen Ausschusssitzungen vor.

16. März 2000

Die Europäische Gemeinschaft als solche tritt neben den EG-Mitgliedstaaten dem WIPO-Abkommen bei.

28. September 2000

Der Ministerrat beschließt seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienvorschlag. Die Kommission stimmt dem Gemeinsamen Standpunkt zu.

Oktober 2000

Das Europäische Parlament beginnt mit der zweiten Lesung des Richtlinienvorschlags.

5. Februar 2001

Der Rechtsausschuss veröffentlicht seine Empfehlung für die zweite Lesung des Richtlinienvorschlags.

14. Februar 2001

Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird in zweiter Lesung verabschiedet. Sie beschränkt sich auf 9 Änderungsvorschläge (Stellungnahme 2. Lesung).
Die Europäische Kommission stimmt dieser Stellungnahme zu.

9. April 2001

Der Ministerrat stimmt den Änderungsvorschlägen zu (Tagung des Rates, hinterlegt bei der Europäischen Union).

22. Mai 2001

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments unterzeichnet die  (hinterlegt beim Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften).

22. Juni 2001

Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im EG-Amtsblatt in Kraft. die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten vor dem 22. Dezember 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei den einzelnen Gesetzgebungsvorhaben hinterlegte pdf-Dateien zu EU-Rechtsetzungsverfahren urheberrechtlich geschützt sind: © Europäische Gemeinschaften, 1998-2007, http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm. Nur Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, die in der gedruckten Papierausgabe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, gelten als verbindlich.

Nationale Ebene - Korb I

Auf Bundesebene liegen zwei Gesetzentwürfe vor, durch die Urheberrechte besser geschützt werden sollen:

  • Der erste Entwurf (BT-Drs. 15/15 "Entwurf eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urheberrecht sowie über Darbietungen und Tonträger") stellt den Entwurf eines Vertragsgesetzes zur Ratifikation der beiden WIPO-Verträge dar. Das Gesetzgebungsvorhaben ist notwendig, da sich die Verträge auf das Urheberrecht und damit auf einen Gegenstand der Bundesgesetzgebung beziehen, weswegen gem. Art. 59 II GG die Zustimmung des Bundestags erforderlich ist.
  • Die Ratifikation der beiden Verträge erfordert die inhaltliche Anpassung des Urheberrechts an die beiden WIPO-Verträge, die durch den zweiten Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/38 "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft") erfolgen soll. Zugleich basiert der Entwurf auf der EG-Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und dient deren Umsetzung in nationales Recht.

18. März 2002

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft".

22. April 2002

Es findet eine erste Anhörung zur Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie statt (Kurzbericht, hinterlegt beim Institut für Urheber- und Medienrecht).

31. Juli 2002

Die Bundesregierung verabschiedet den Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft".

16. August 2002

Der Regierungsentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BR-Drs. 684/02) und der Regierungsentwurf zu den WIPO-Verträgen (BR-Drs. 685/02) werden dem Bundesrat übergeben und sogleich in die Ausschüsse (Rechtsausschuss federführend) überwiesen.

27. September 2002

Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Regierungsentwurf zum Urheberrecht Stellung (BR-Drs. 684/02 Anhang B) und macht einige Änderungsvorschläge.
Bezüglich des Regierungsentwurfs zu den WIPO-Verträgen (BR-Drs. 685/02 Anhang B) beschließt der Bundesrat keine Einwendungen zu erheben.

15. Oktober 2002

Es findet eine Anhörung zu § 52a des Regierungsentwurfs zum Urheberrecht (BR-Drs. 684/02) statt (Kurzbericht, hinterlegt beim Institut für Urheber- und Medienrecht).

25. Oktober 2002

Die Bundesregierung übergibt dem Bundestag den Regierungsentwurf zu den WIPO-Verträgen zur Entscheidung (BT-Drs. 15/15).

6. November 2002

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung (BT-Drs. 15/38 Anlage 3) zur Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 2002 vor und übergibt dem Bundestag den Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zur Entscheidung (BT-Drs. 15/38).

14. November 2002

Die beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung (BT-Drs. 15/38 und BT-Drs. 15/15) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).

29. Januar 2003

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führt eine öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf zum Urheberrecht (BT-Drs. 15/38) durch. Ziel der Veranstaltung ist es, den Gesetzentwurf von Sachverständigen beurteilen zu lassen.

9. April 2003

Der Rechtsausschuss (federführend) behandelt die beiden Entwürfe in seiner Sitzung (Beschlussempfehlung).

11. April 2003

Die beiden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/38 und BT-Drs. 15/15) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Regierungsentwurf zu den WIPO-Verträgen (BT-Drs. 15/15) gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses in unveränderter Fassung angenommen. Der Regierungsentwurf zum Urheberrecht (BT-Drs. 15/38) wird in der veränderten Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen (vgl. Beschlussempfehlung).

2. Mai 2003

Die beiden beschlossenen Gesetzentwürfe (BT-Drs. 15/15 und BT-Drs. 15/38) werden dem Bundesrat übergeben (vgl. BR-Drs. 270/03 und BR-Drs. 271/03).

5. Mai 2003

Der Software-Hersteller S.A.D. plant Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft einzulegen.

13. Mai 2003

Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt bezüglich des Regierungsentwurfs zum Urheberrecht (BR-Drs. 271/03 = BT-Drs. 15/38) den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen (Beschlussempfehlung). Bezüglich des Regierungsentwurfs zu den WIPO-Verträgen (BR-Drs. 270/03 = BT-Drs. 15/15) empfiehlt der Rechtsausschuss den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

23. Mai 2003

Der Bundesrat ruft zum Regierungsentwurf zum Urheberrecht (BT-Drs. 15/38) den Vermittlungsausschuss an (BT-Drs. 15/1066).

2. Juli 2003

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kann sich auf ein neues Urheberrecht in der Informationsgesellschaft einigen (BT-Drs. 15/1353). Der neue Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

3. Juli 2003

Der Bundestag verabschiedet den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 15/1353).

11. Juli 2003

Der Bundesrat entscheidet über den geänderten Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung und beschließt keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen (Beschluss).

12. September 2003

Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Nr. 46 ab S. 1774, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).

13. September 2003

Das neue Urheberrecht tritt in Kraft.

Nationale Ebene - Korb II

16. September 2003

Obwohl das neue Urheberrecht gerade erst in Kraft getreten ist, plant das Bundesjustizministerium weitere gesetzliche Regelungen im Bereich des Urheberrechts. Zum Auftakt der Beratungen findet ein Symposium "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft - Auftakt zum zweiten Korb" in München statt.

27. Januar 2004 Der Beirat für Medien, Internet und Telekommunikation der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V. hält im Deutschen Bundestag eine Sitzung zum Thema "Urheberrecht 2. Korb - Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft" ab.
9. September 2004 Das Bundesministerium der Justiz stellt die Eckpunkte für die Regelungen zum "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle vor.
27. September 2004 Das Bundesjustizministerium legt den Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vor.
1. Oktober 2004 Das Bundesministerium der Justiz startet eine Informationskampagne zum Urheberrecht "Kopien brauchen Originale" und eröffnet dazu das Internetportal "kopien brauchen originale". Durch die Kampagne soll nach Angaben der Bundesjustizministerin das Gesetzgebungsverfahren transparenter und das Bewusstsein für den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt werden.
12. Januar 2005 Das Bundesjustizministerium stellt ein Eckpunktepapier vor, in dem die Änderungen und Verbesserungen des Referentententwurfs zum Urheberrecht dargestellt werden. Grund der Überarbeitung sind die Auswertungen der öffentlichen Diskussionen, die seit der Vorstellung des Entwurfs im September 2004 stattgefunden haben.
14. Dezember 2005 Die Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christian Ahrendt, weitere Abgeordneter und die Fraktion der FDP stellen folgenden Antrag im Bundestag: "Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden" Drucksachen (BT-Drs. 16/262).
26. Januar 2006 Das Bundesjustizministerium legt einen überarbeiteten Referentenentwurf zum Zweiten Korb des «Urheberrechts in der Informationsgesellschaft» vor. Der überarbeitete Entwurf behält die wesentlichen Grundentscheidungen des Referentenentwurfs aus dem Jahre 2004, der wegen der vorgezogenen Neuwahl in der vergangenen 15. Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden war, bei.
22. März 2006 Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Urheberrechts, in dem nun die den Mitgliedstaaten überlassenen Regelungen getroffen werden sollen.
18. April 2006 SPD-Bundestagsfraktion besteht trotz Widerstandes aus der Union auf der so genannten Bagatellklausel, nach der Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien von Musik und Filmen gering ist und sie nur dem Privatgebrauch dienen. Damit soll unter anderem eine «Kriminalisierung der Schulhöfe» vermieden werden.
15. Juni 2006 Die Bundesregierung legt am 15. 06. 2006 ihren Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 16/1828) vor. Darin hält sie an der Zulässigkeit privater Kopien fest.
 29. Juni 2006 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs statt. Zur weiteren Beratung wird der Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
08. November 2006 Im Rechtsausschuss beginnen die öffentlichen Expertenanhörungen zur Urheberrechtsnovelle.
4. Juli 2007

Der Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 16/1828) wird im Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen. Die Linksfraktion stimmt dagegen; die Grünen enthalten sich.

5. Juli 2007

Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 16/1828) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/5939 angenommen. Außerdem wird der Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/262) abgelehnt. Ebenso abgelehnt werden die Entschließungsanträge einzelner Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/5971), einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP (BT-Drs. 16/5972) und einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/5944).

21. September 2007

Der Bundesrat beschließt in seiner 836. Sitzung gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 582/1/07), zu dem vom Bundestag am 05.07.2007 verabschiedeten zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen (BR-Drs. 582/07(B)).
Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, nach der Verabschiedung des «Zweiten Korbes» möglichst rasch die Arbeiten an einem «Dritten Korb» für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft aufzunehmen.

31. Oktober 2007

Das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 54, S. 2513, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

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