18. Januar 2005 |
Die Freie und Hansestadt Hamburg bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in den Bundesrat ein (vgl. BR-Drs. 34/05). |
11. Oktober 2006 |
Das Land Baden-Württemberg bringt einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in den Bundesrat ein (vgl. BR-Drs. 864/1/06). |
11. Oktober 2006 |
Der Freistaat Bayern bringt einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in den Bundesrat ein (vgl. BR-Drs. 864/2/06). |
13. Oktober 2006 |
Der Bundesrat beschließt, den Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in veränderter Fassung beim Bundestag einzubringen (vgl. BR- Drs. 864/06(B)). |
30. November 2006 |
Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes wird in den Bundestag eingebracht (vgl. BT-Drs. 16/3660). |
14. November 2007 |
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzentwurf sei die Entlasung der Justiz und die Beschleunigung der Prozesse. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der bereits vor der Beschlussfassung durch den Bundestag zu dem Entwurf Stellung nehmen kann. |
20. Dezember 2007 |
Der Bundesrat beschließt in seiner 840. Sitzung unter Brücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 820/1/07) seine Stellungnahme (BR- Drs. 820/07(B)) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 820/07). Zudem hält der Bundesrat das Gesetz für zustimmungsbedürftig. |
11. Januar 2008 |
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun auch als Bundestagsdrucksache (BT-Drs. 16/7716) vor. |
17. Januar 2008 |
Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/7716) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. |
11. Februar 2008 |
Die Pläne der Bundesregierung zur Straffung des sozialgerichtlichen Verfahrens stoßen bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales teilweise auf Bedenken. |
21. Februar 2008 |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/7716) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 16/8217) angenommen. |
14. März 2008 |
Der Bundesrat beschließt in seiner 842. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 21.02.2008 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (Gesetzesbeschluss des Bundestags, BR-Drs. 126/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 126/1/08) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 126/08(B)).
Der Bundesrat erachtet über den aktuellen Gesetzentwurf hinausgehend noch weitere Maßnahmen zur Entlasung des sozialgerichtlichen Verfahrens für erforderlich und hat daher bereits in der Vergangenheit weitere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht:
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern - Zusammenführungsgesetz - (BT-Drs. 16/1040);
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 92 und 108) - (BT-Drs. 16/1034);
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/1028);
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/3660).
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31. März 2008 |
Das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 11, S. 444, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). |
01. April 2008 |
Das Gesetz tritt in Kraft. |