16. Dezember 1996 | Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidenten der in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskammern beschließen 12 Thesen zur Reform der Juristenausbildung. ( NJW 97, 1055) |
November 1998 | In der Herbstkonferenz der Justizminister/innen der Länder und des Bundes wird der Beschluss für die Reform der Juristenausbildung gefasst. Ziel ist ein einheitliches Studium mit integrierter praxisorientierter Phase und mit nur einer Abschlussprüfung. Eine entsprechende Vorlage für die Reform wird im Anschluss an die Konferenz von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verfasst. |
11. Februar 2000 | Die FDP-Fraktion verfasst den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung (JurAusbReformG). (BT-Drs. 14/2666) |
30. Juni 2000 | Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wird in 1. Lesung im Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen. |
November 2000 | In der Herbstkonferenz der Justizminister/innen der Länder und des Bundes erhält das 1998 entwickelte Ausbildungsmodell keine Mehrheit. Daher wird der Beschluss gefasst, die notwendigen Verbesserungen der Juristenausbildung innerhalb des bestehenden zweistufigen Ausbildungsmodells vorzunehmen. ( Beschluss, hinterlegt bei der Universität des Saarlandes) |
16. Mai 2001 | Es findet eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der FDP (BT-Drs. 14/2666) statt. |
13. Juni 2001 | Auf der Justizministerkonferenz in Trier haben die Justizminister der Länder mit einem einheitlichen Votum die Reform der Juristenausbildung auf den Weg gebracht. (Vergleiche JuS 2001, 933) |
3. September 2001 | Die große Mehrheit der Länder bringt den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung" in das Gesetzgebungsverfahren ein. ( BR-Drs. 671/01) |
27. September 2001 | Der Bundesrat billigt die Gesetzesinitiative (BR-Drs. 671/01), die damit in den Bundestag zur weiteren Beratung eingebracht wird. |
17. Oktober 2001 | Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen einen eigenen Gesetzentwurf vor, der zwar mit dem Entwurf des Bundesrats in vielen Bereichen übereinstimmt, in einigen wesentlichen Fragen jedoch deutlich davon abweicht (BT-Drs. 14/7176). Damit bestehen mehrere unterschiedliche Entwürfe nebeneinander. |
14. November 2001 | Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung (BT-Drs. 14/7463 Anlage 2). Dabei stimmt sie dem Reformbedürfnis der Juristenausbildung zu. Jedoch hält sie den von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/7176) für vorzugswürdig. |
24. Januar 2002 | Sowohl der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/7176), als auch der Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 14/7463) werden in erster Lesung im Bundestag beraten. Beide Entwürfe werden in den Rechtsausschuss überwiesen. |
20. März 2002 | Alle drei Gesetzentwürfe (BT-Drs. 14/2666, BT-Drs. 14/7176 und BT-Drs. 14/7463) werden in der Sitzung des Rechtsausschusses behandelt. Dort wird dem Entwurf der Regierungskoalition (BT-Drs. 14/7176) in geänderter Fassung mit breiter Mehrheit zugestimmt. (Meldung vom 21. März 2002) |
21. März 2002 | Die Gesetzentwürfe werden in zweiter und dritter Beratung im Bundestag beraten. Dabei wird der Entwurf des Bundesrates (BT-Drs. 14/7463) und der Entwurf der FDP (BT-Drs. 14/2666) in zweiter Beratung abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/7176) wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 14/8629) angenommen. |
26. April 2002 | Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/7176) in seiner Plenarsitzung und stimmt ihm zu. |
17. Juli 2002 | Das Gesetz wird verkündet ( BGBl. 2002 Teil 1 Nr. 48, S. 2592, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). |
November 2002 | Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beschließt ein eigenes Modell zur Anwaltsausbildung, das am 1. Juli 2003 beginnen soll. |
25. April 2003 | Auf der 5. Hans Soldan Tagung verabschieden zahlreiche Vertreter aus Wissenschaft und Praxis die "Bielefelder Empfehlungen zur inhaltlichen Neuausrichtung des rechtswissenschaftlichen Studiums". Die Empfehlungen (hinterlegt auf den Seiten der Soldan GmbH) sollen als Dikussionsgrundlage für die inhaltliche Neuausrichtung des Studiums dienen, die notwendig ist, um die Juristenausbildungsreform erfolgreich umzusetzen. |
1. Juli 2003 | Das Gesetz tritt in Kraft. Von den Änderungen sind alle betroffen, die ihr Studium nach dem 01.07.2003 aufnehmen. Für Studierende, die vor Inkrafttreten des Gesetzes das Studium aufgenommen haben und sich bis zum 1. Juli 2006 zur esten Staatsprüfung anmelden, gilt noch das alte Recht. Gleichzeitig beginnt die 15-monatige DAV-Ausbildung. Sie sieht einen zwölfmonatigen praktischen Teil vor, der während des Referendariats abgeleistet wird, und einen dreimonatigen theoretischen Teil, der außerhalb des staatlichen Referendardienstes stattfindet. Mit Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen ein DAV-Ausbildungszertifikat. (Informationen zur DAV-Anwaltsausbildung finden Sie auf den Seiten des DAV) |
Folgende Bundesländer haben bereits Vorkehrungen für die Umsetzung der Juristenausbildungsreform auf Bundesebene getroffen.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg setzt als erstes Bundesland die Reform der Juristenausbildung in seine Ausbildungsvorschriften um. Die neue Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung tritt zum 01.10.2002 in Kraft (JAPrO 2002). Das Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst tritt zum 01.07.2003 in Kraft (JAG).
Veränderungen in der Studiumsphase:
- In Kleingruppen sollen für die Berufspraxis des Anwalts wichtige Themen bereits in der Universität vermittelt werden. Zusätzlich werden rechtswissenschaftliche Sprachkurse in das Jurastudium miteinbezogen.
- Das Erste juristische Staatsexamen wird in eine Universitätsprüfung (30%) und eine staatliche Pflichtfachprüfung (70%) aufgeteilt.
- Die Anzahl der staatlichen Pflichtklausuren wird von bisher sieben Klausuren auf sechs reduziert.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Der Schwerpunkt der Referendarsausbildung liegt fortan in der Vorbereitung auf den Anwaltsberuf. Die Pflichtstation Rechtsanwalt wird daher auf 9 Monate verlängert.
- Die übrigen Pflichtstationen werden zu Gunsten der Rechtsanwaltsstation gekürzt. Die die Zivilstation beträgt daher 5 Monate, die Strafsachenstation 3 1/2 Monate, die Pflichtstation Verwaltung 3 1/2 Monate und die Wahlstation 3 Monate.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Justizprüfungsamt" auf den Seiten des Justizministeriums Baden-Württemberg und in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung.
Bayern
Am 27. Oktober 2003 wird die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) im Bayerischen Gesetzes- und Verordungsblatt verkündet. Das neue Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der Juristenausbidlungsreform auf Bundesebene.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse, Rhetorik, Streitschlichtung, Verhandlungsmanagement und Mediation sollen als Schlüsselqualifikationen bereits im Studium vermittelt werden.
- Die Wahlfachprüfung im ersten juristischen Staatsexamen wird auf die Universitäten übertragen. Sie wird künftig mit einem Anteil von 30% an der Prüfung bewertet.
- Die neue Ausbildungsordnung soll für Jura-Studenten gelten, die die Erste Juristische Prüfung ab dem Jahr 2007 ablegen.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Innerhalb des zweijährigen Vorbereitungsdienstes wird die Pflichtausbildung beim Rechtsanwalt grundsätzlich auf neun Monate verlängert.
- Von der Rechtsanwaltsstation können drei Monate als Rechtsberatungsstation bei Notaren und anderen rechtsberatenden Stellen abgeleistet werden.
- Die neuen Regelungen gelten für alle, die den Vorbereitungsdienst ab Herbst 2005 aufnehmen.
Informationen zu den Übergangsregelungen für die Erste Juristische Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter: http://www.justiz.bayern.de/ljpa/uebergangsvorschr_EJ.htm.
Das Gesetz ist als pdf-Dokument abrufbar unter: http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf.
Berlin und Brandenburg
Die beiden Bundesländer planen die gemeinsame Umsetzung der Juristenausbildungsreform auf Bundesebene. Dazu werden am 26.03.2003 zwei nahezu gleichlautende Gesetzentwürfe von den Bundesländern beschlossen (Berliner Juristenausbildungsgesetz und Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz). Weiteres Ziel der beiden Länder ist es nun gleichlautende Entwürfe von Juristenausbildungsgesetzen, Juristenausbildungsordnungen und Ausbildungsrichtlinien zu schaffen, um so zwischen Berlin und Brandenburg ein Ausbildungs- und Prüfungsverbund zu entwickeln.
Die neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden in Berlin und Brandenburg Anfang August 2003 erlassen:
Am 01.04.2004 unterschreiben die beiden Länder einen Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg. Im Juni 2004 stimmen auch der Landtag Brandenburg und das Abgeordnetenhaus von Berlin dem Staatsvertrag zu. Das Prüfungsamt wird zum 01.01.2005 in Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz errichtet.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Durch die Einführung von Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung und Mediation soll bereits im Laufe des Studiums verstärkt auf den Anwaltsberuf vorbereitet werden.
- Der fortschreitenden europäischen Integration soll besonders durch die Ausweitung der Fremdsprachenkenntnisse Rechnung getragen werden.
- Das erste juristische Staatsexamen soll künftig in eine Universitätsprüfung und eine staatliche Pflichtfachprüfung aufgeteilt werden. Dadurch erhalten die juristischen Fakultäten die Möglichkeit, Schwerpunktbereiche zu schaffen und eigenverantwortlich Prüfungen durchzuführen.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Rechtsanwalt soll auf 9 Monate verlängert werden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Justizprüfungsamtes Berlin und in der Rubrik "Justizprüfungsamt" auf den Seiten des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheite des Landes Brandenburg.
Bremen
Der Bremer Senat beschließt am 14.01.2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Juristenausbildung. Der Entwurf dient der Umsetzung des Gesetzes zur Reform Juristenausbildung auf Bundesebene.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Anpassung des Studiums an die veränderten beruflichen Anforderungen durch die Vermittlung von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen und die Einführung von erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
- Das erste juristische Staatsexamen setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen, bei der die Ausgestaltung des Schwerpunkts und die Durchführung der Prüfung der Universität überlassen wird. Dadurch soll ein Qualitätswettberwerb zwischen den einzelnen juristischen Fakultäten eröffnet und den Studenten ein Schwerpunktstudium gemäß den eigenen Interessen ermöglicht werden.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die einzelnen Ausbildungsabschnitte werden im Rahmen des 24 monatigen Vorbereitungsdienstes neu gewichtet.
- Die Anwaltsstation wird auf neun Monate verlängert, so dass eine bessere Vorbereitung auf den Anwaltsberuf stattfindet.
Informationen zum Thema finden sie in der Beck-Meldung Bremer Senat beschließt Neuordnung der Juristenausbildung vom 15.01.2003.
Hamburg
Am 5. Juli 2002 wird das Zwölfte Gesetz zur Änderung der Juristenausbildungsordnung (JAO) im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes treten zum 1. August 2002 in Kraft.
Am 20. Juni 2003 wird das neue Hamburgische Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2003 in Kraft.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Die Einführung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Streitschlichtung, Kommunikationsfähigkeit) soll zur verbesserten Vorbereitung auf den Anwaltsberuf dienen.
- Eine obligatorische Zwischenprüfung soll das Studium in Grund- und Hauptstudium strukturieren.
- Künftig wird die Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen Veranstaltung Voraussetzung für die Teilnahme am ersten Staatsexamen.
- Die Hochschulprüfung enthält künftig auch Fragen zur rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Praxis und wird um drei schriftliche Klausuren auf insgesamt sechs erweitert. Dabei wird das Examen aufgeteilt in eine universitäre Hochschulprüfung (30% der Gesamtnote) und eine staatliche Pflichtfachprüfung (70%).
- Die mündliche Examensprüfung soll künftig zum Nachweis der Schlüsselqualifikationen einen zehnminütigen Vortrag enthalten.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Anwaltschaft umfasst künftig 9 Monate.
- Weiterhin soll eine Arbeitsgemeinschaft "Rechtsanwalt" eingeführt werden.
- Die Möglichkeiten zur Teilnahme an Ausbildungslehrgängen sollen ausgeweitet werden und künftig können davon bis zu drei Monate auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Hansestadt Hamburg unter: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/oberlandesgericht/juristenausbildung-staatspruefungen/start.html
Hessen
Am 02.03.2004 wird das vom Landtag Hessen beschlossene "Gesetz zur Umsetzung der Reform der Juristenausbildung" im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht (GVBl. I S. 86). Aufgrund dieser vom Landtag beschlossenen Veränderungen wird am 01.04.2004 das dem Umsetzungsgesetz angepasste "Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG)" im Gesetz- und Verordnugnsblatt veröffentlicht (GVBl. I S. 158).
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Das Studium soll um Schlüsselqualifikationen ergänzt werden.
- Die erste juristische Prüfung wird in eine Pflichtfachprüfung und eine Universitätsprüfung zweigeteilt.
- Voraussetzung für die Pflichtfachprüfung soll künftig eine erfolgreich besuchte fremdsprachlich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung sein.
- Die Erstexaminierten sollen künftig die Bezeichnung "Referendar/in jur." erhalten.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Anwaltschaft wird auf 9 Monate verlängert, sie stellt zeitlich gesehen die letzte Station der Pflichtstationen dar.
- Vorgesehen ist ein einführender Anwaltslehrgang.
- Die Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften können auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern künftig auch Rechtsanwälte sein.
Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern erlässt am 21.06.2004 das "Erste Gesetz zur Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes" (JAG M-V). Die Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (JAPO M-V) wird am 16.06.2004 den neuen Regelungen angepasst.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Während des Studiums muss eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Vorlesung oder ein rechtswissenschaftlicher Sprachkurs besucht werden. Alternativ kann auch eine Veranstaltung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät im Ausland absolviert werden.
- Zur Vorbereitung auf den Beruf des Rechtsanwalts werden Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Mediation und Verhandlungsmanagement vermittelt.
- Das Erste Staatsexamen wird in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung aufgeteilt.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation "Rechtsberatung" umfasst neun Monate. Davon können bis zu drei Monate bei einem Notar oder einer sonstigen rechtsberatenden Stelle absolviert werden.
- Die Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwaltsstation werden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer bestellt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesjustizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern unter: http://www.jm.mv-regierung.de/pages/pruefung.htm
Niedersachsen
Zur Umsetzung der Juristenausbildungsreform auf Bundesebene beschließt der Niedersächsische Landtag das "Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen" vom 18.09.2003.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Das Erste Staatsexamen wird in eine staatliche Pflichtfachprüfung (70%) und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%) aufgeteilt.
- Die Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die nach altem Recht anzufertigende Examenshausarbeit entfällt nach neuem Recht.
- Während des Studiums werden Schlüsselqualifikationen wie Verhandlugnsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit vermittelt.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Anwaltsstation wird auf neun Monate verlängert.
Ein Merkblatt zur Übergangsregelung für die erste juristische Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten der Juristischen Fakultät der Universität Hannover unter: http://www.jura.uni-hannover.de/studium/Merkblatt_Uebergangsregelung.pdf.
Das Niedersächsische Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) und die Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Juristischen Fakultät der Universität Hannover.
Nordrhein-Westfalen
Das neue Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) tritt am 01.07.2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.03.2003 (GV.NRW.2003 S. 135) in Kraft. Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Juristenausbildung, zusätzlich wurden aber auch frühere Reformbestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Zur Verstärkung der Fachsprachenausbildung der Studierenden muss entweder eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlicher Sprachkurs besucht werden.
- Die Studieninhalte werden um Schlüsselqualifikationen (Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit) ergänzt. Zusätzlich werden Grundkenntnisse in Politik, Sozialwissenschaften und Psychologie verlangt.
- In das Studium wird eine Zwischenprüfung eingeführt und das erste juristische Staatsprüfung wird in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30% der Gesamtnote) und eine staatliche Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote) aufgeteilt.
- Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus einer häuslichen Arbeit und einer Aufsichtsarbeit zusammen. Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten.
- Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Vortrag und einem Prüfungsgespräch.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Anwalt wird auf zehn Monate ausgeweitet, wobei davon bis zu drei Monate bei einer anderen sachgerechten rechtsberatenden Ausbildungsstelle absolviert werden können.
- Der Vorbereitungsdienst wird flexibler gestaltet und die Möglichkeiten Ausbildungsstationen im Ausland zu absolvieren werden erweitert.
Mehr Informationen zum Thema insbesondere zu den Übergangsvorschriften finden Sie auf den Seiten des Justiministeriums Nordrhein-Westfalens: http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/aktuelles/2referentenentwurf.html
Rheinland-Pfalz
Sowohl das neue Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG) als auch die neue Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) treten zum 01.07.2003 in Kraft.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Die Studierenden müssen künftig den Besuch fremdsprachiger rechtswissenschaftlicher Veranstaltungen oder rechtswissenschaftlicher Sprachkurse nachweisen.
- Die Studieninhalte werden um sogenannte Schlüsselqualifikationen ergänzt, wie zum Beispiel Rhetorik, Verhandlungsmanagement und Streitschlichtung.
- Im Rahmen der ersten juristischen Prüfung wird die Schwerpunktprüfung auf die Universitäten verlagert.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Zur verstärkten Vorbereitung auf den Anwaltsberuf wird die Pflichtstation Anwalt auf 9 Monate verlängert werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Rheinland-Pfalz unter http://cms.justiz.rlp.de/justiz/servlet/broker?uMen=017f0e6d-3306-fe1a-3adc-fed9dc41d06f&uTem=fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.
Die Synopse zum alten und neuen JAG ist abrufbar unter: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/servlet/binarywriterservlet?imgUid=71960716-8abb-66fd-35a3-11cfed9dc41d&uBasVariant=e7a67a83-14e2-4e76-acc0-b8da4911e859
Saarland
Zur Umsetzung der Juristenausbildungsreform auf Bundesebene wird sowohl das saarländische Juristenausbildungsgesetz (JAG) als auch die Ausbildungsordnung für Juristen (JAO) den bundesrechtlichen Regelungen angepasst.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Während des Studiums muss eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung in den Sprachen Englisch oder Französisch besucht werden. Zusätzlich müssen Lehrveranstaltungen in den Schlüsselqualifikationen (wie z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik) besucht werden.
- Die erste juristische Prüfung besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Rechtsanwalt wird insgesamt auf zehn Monate verlängert. Davon können bis zu drei Monate bei einer anderen sachgerechten rechtsberatenden Ausbildungsstelle absolviert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales unter: http://www.justiz-soziales.saarland.de/justiz/11018.htm
Sachsen
Am 9. September 2003 wird in Sachsen eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (SächsJAPO) erlassen, mit der die Regelungen der Juristenausbildungsreform auf Bundesebene umgesetzt werden.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Durch die Vermittlung von Kenntnissen über Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit werden die Studenten bereits während des Studiums auf den Anwaltsberuf vorbereitet werden.
- Im Lauf des Studiums müssen fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in einer Fremdsprache eigener Wahl besucht werden.
- Das Erste Staatsexamen wird in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30% der Gesamtnote) und eine staatliche Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote) aufgeteilt.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Rechtsanwalt wird auf neun Monate erhöht.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des sächsischen Landesjustizprüfungsamtes unter: http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/705.htm.
Das geänderte Juristenausbildungsgesetz (SächsJAG) finden Sie auf den Seiten der Universität Leipzig unter: http://www.uni-leipzig.de/~jura/studium/saechsjag.php
Sachsen-Anhalt
Zur Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften an das Juristenausbildungsgesetz auf Bundesebene wird am 16.07.2003 ein neues Juristenausbildungsgesetz (JAG LSA) und am 02.10.2003 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPrVO) erlassen.
Veränderungen in der Studiumphase:
- Während des Studiums muss eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung besucht werden. Alternativ kann auch ein fremdsprachiger Moot-Court oder ein Studium an einer ausländischen Universität besucht werden.
- Zur Vorbereitung auf den Anwaltsberuf werden Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Vernehmungslehre und Mediation vermittelt.
- Das Erste Juristische Staatsexamen wird in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung aufgeteilt.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Rechtsanwalt wird auf neun Monate verlängert.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt unter: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldqqfg7ynuip/flduy2cbyeayw/mainfldvzblhg469d/fldksk2ynxiht/pg7huih0h131/index.jsp
Schleswig-Holstein
Der schleswig-holsteinische Landtag verabschiedet am 20.02.2004 ein neues Juristenausbildungsgesetz (JAG). Gleichzeitig passt die Landesregierung die Juristenausbildungsverordnung (JAVO) den geänderten Vorschriften an.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Das Erste Staatsexamen gliedert sich in eine staatliche Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote) und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30% der Gesamtnote).
- Während des Studiums müssen Vorlesungen zu den rhetorische und kommunikative Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Rhetorik, Mediation und Verhandlungsmanagement besucht werden.
- Zum Nachweis von Fremdsprachenkompetenz muss ein fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlicher Sprachkurs besucht werden.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Pflichtstation Anwalt wird auf 9 Monate verlängert.
- Parallel zur Anwaltstation wird eine anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft eingeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein unter: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MJF/Dokumente_20MJF/Justiz/Justizberufe/juristenausbildung.html
Thüringen
Zur Umsetzung der Juristenausbildungsreform auf Bundesebene beschließt der Thüringer Landtag am 28.01.2003 ein neues Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG). Zusätzlich wird am 24.02.2004 eine neue Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO) erlassen.
Veränderungen in der Studiumsphase:
- Das Erste Staatsexamen gliedert sich künftig in eine Schwerpunktbereichsprüfung und eine staatliche Pflichtfachprüfung.
- Während des Studiums müssen Vorlesungen zu den Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement, usw.) besucht werden.
- Die im Laufe des Studiums angeeignete Fremdsprachenkompetenz kann in den Prüfungen berücksichtigt werden.
Veränderungen im Vorbereitungsdienst:
- Die Anwaltsstation wird auf 9 Monate verlängert.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Justizprüfungsamtes unter: http://www.thueringen.de/de/justiz/jpa/content.html