11. Mai 2011 | Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Mit dem Gesetzentwurf sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. |
8. Juli 2011 | Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BR-Drs. 317/11) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 317/1/11) Stellung (BR-Drs. 317/11(B)). |
29. September 2011 | Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. |
19. Oktober 2011 | Bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags vertreten die Sachverständigen stark unterschiedliche Meinungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804). |
30. November 2011 | Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804) an. |
1. Dezember 2011 | Der Bundestag verabschiedet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/7950, BT-Drs. 17/8043). Ein Änderungsantrag der Linken (BT-Drs. 17/8015) wird abgelehnt.
Mit dem Gesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen erschwert werden. |
16. Dezember 2011 | Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 01.12.2011 verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BR-Drs. 784/11) gemäß Artikel 80 Absatz 2 und 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zu (BR-Drs. 784/11(B)). Auch die Bundesratsausschüsse haben eine Zustimmung empfohlen (BR-Drs. 784/1/11). |
28. Dezember 2011 | Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 70, S. 2959, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |
29. Dezember 2011 | Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention tritt größtenteils in Kraft. |
1. März 2012 | Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b, Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 9 Buchstabe b treten in Kraft. |