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Entwicklungsgeschichte

11. Mai 2011 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Mit dem Gesetzentwurf sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden.
8. Juli 2011 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BR-Drs. 317/11) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 317/1/11) Stellung (BR-Drs. 317/11(B)).
29. September 2011 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
19. Oktober 2011 Bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags vertreten die Sachverständigen stark unterschiedliche Meinungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804).
30. November 2011

Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804) an.

1. Dezember 2011 Der Bundestag verabschiedet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/7950, BT-Drs. 17/8043). Ein Änderungsantrag der Linken (BT-Drs. 17/8015) wird abgelehnt.
Mit dem Gesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen erschwert werden.
16. Dezember 2011 Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 01.12.2011 verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BR-Drs. 784/11) gemäß Artikel 80 Absatz 2 und 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zu (BR-Drs. 784/11(B)). Auch die Bundesratsausschüsse haben eine Zustimmung empfohlen (BR-Drs. 784/1/11).
28. Dezember 2011 Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 70, S. 2959, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
29. Dezember 2011 Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention tritt größtenteils in Kraft.
1. März 2012 Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b, Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 9 Buchstabe b treten in Kraft.

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