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Entwicklungsgeschichte

24. Mai 2008 Die Richtlinie 2008/52/EG (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) vom 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Europäische Mediationsrichtlinie – Mediations-RL) wird im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
19. Juli 2010 Das Bundesjustizministerium verschickt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung an die Ressorts zur Abstimmung.
5. August 2010 Das Bundesjustizministerium versendet den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes (Bearbeitungssstand: 04.08.2010, pdf-Datei, Quelle: BMJ) an Länder und Verbände. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
12. Januar 2011 Die Bundesregierung beschließt ein Gesetz zur Förderung der Mediation (Regierungsentwurf, Bearbeitungsstand: 08.12.2010, pdf-Datei, Quelle: BMJ), teilt das Bundesjustizministerium mit. Mit dieser Gesetzesnovelle soll erstmals die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
18. März 2011 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (BR-Drs. 60/11) unter Beachtung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 60/1/11) Stellung (BR-Drs. 60/11(B)). Die Länderkammer äußert sich positiv zu den Plänen der Bundesregierung, sowohl die inner- als auch die außergerichtliche Mediation zu stärken, fordert aber auch fachliche Änderungen, um den Bedürfnissen der Praxis besser gerecht zu werden, teilt die Pressestelle des Bundesrats mit.
14. April 2011 Der von der Bundesregierung eingebracht Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BT-Drs. 17/5335, BT-Drs. 17/5496) wird im Bundestag in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
25. Mai 2011 Während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf zur Mediation (BT-Drs. 17/5335, BT-Drs. 17/5496) bildet insbesondere die neben der außergerichtlichen und der gerichtsnahen Mediation vorgesehene gerichtsinterne Mediation einen Streitpunkt. Einigkeit wird nur bei der Notwendigkeit der vorgesehenen Erweiterung der Ausbildungs- und Fortbildungsregelungen für Mediatoren erzielt.
30. November 2011 Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation stimmen alle fünf Fraktionen im Rechtsausschuss des Bundestages (BT-Drs. 17/8058). Ziel des Gesetzes ist, die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, teilt die Bundestagspressestelle mit.
15. Dezember 2011 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation (BT-Drs. 17/5335, BT-Drs. 17/5496) in zweiter und dritter Lesung beraten und nimmt ihn in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/8058) an.
10. Februar 2012 Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag am 15.12.2011 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Mediation (BR-Drs. 10/12) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 10/12(B)). Die Länderkammer möchte erreichen, dass zur Aufrechterhaltung der Methodenvielfalt außergerichtlicher Streitbeilegung die richterliche Mediation in den Prozessordnungen ausdrücklich verankert wird.
26. Juni 2012 Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 25.06.2012 darauf geeinigt, die gerichtliche Mediation in den Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation mit aufzunehmen, teilt die Pressestelle der Hamburger Behörde für Justiz und Gleichstellung mit. Am 27.06.2012 werde der Vermittlungsausschuss voraussichtlich über den Gesetzentwurf beschließen.
27. Juni 2012 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielt einen Kompromiss im Streit um die Novellierung des Mediationsgesetzes. Der Einigungsvorschlag stellt klar, dass auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich ist. Die Bezeichnung Mediator soll künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten bleiben.
28. Juni 2012 Der Bundestag nimmt die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/10102) zum Mediationsgesetz an.
29. Juni 2012 Der Bundesrat beschließt (BR-Drs. 377/12(B)), gegen das vom Bundestag beschlossene Mediationsgesetz (BR-Drs. 377/12) keinen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 GG einzulegen.
25. Juli 2012 Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 wird  im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 35, S. 1577, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
26. Juli 2012 Das Mediationsgesetz tritt in Kraft.

zum Überblick über das Gesetzesvorhaben

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