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Entwicklungsgeschichte

11. Dezember 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat, wie das Bundesjustizministerium mitteilte, angekündigt, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen zu verbessern. Ein nachhaltiger Schutz der Darlehensnehmer soll durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden. Zypries– Vorschläge sollen in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken aufgenommen werden.
23. Januar 2008 Im Finanzausschuss des Bundestages findet die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz, BT-Drs. 16/7438) statt. Im Rahmen dieser Anhörung wird ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung mit Experten erörtert. Der zwischen Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium abgestimmte Vorschlag zur Änderung des Kreditwesengesetzes und des BGB soll in das Risikobegrenzungsgesetz mit aufgenommen werden.
21. Februar 2008 Der Bundestag berät den Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: «Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen - Verbraucherrechte stärken» (BT-Drs. 16/8182) und überweist ihn in die zuständigen Ausschüsse.
14. März 2008 Der Freistaat Bayern bringt in der 842. Sitzung des Bundesrats einen Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) ein (BR-Drs. 152/08). Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
25. April 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 843. Sitzung gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BT-Drs. 152/1/08), den von Freistaat Bayern eingebrachten Entwurf (BR-Drs. 152/08) eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs in geänderter Fassung beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 152/08(B)).
4. Juni 2008 Der Gesetzentwurf des Bundesrats inklusive der Stellungnahme der Bundesregierung liegt nun auch dem Bundestag vor (BT-Drs. 16/9447).

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