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Entwicklungsgeschichte

14. Dezember 2011

Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes. Mit dem Entwurf soll das Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland durch mehr Transparenz und besseren Rechtsschutz für Anleger gestärkt werden.

30. Dezember 2011 Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes wird von der Bundesregierung in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 851/11).
10. Februar 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BR-Drs. 851/11) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 851/1/11) Stellung (BR-Drs. 851/11(B)).
8. März 2012 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BT-Drs. 17/8799) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
25. April 2012 Die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ ((BT-Drs. 17/8799) ist Thema im Rechtsausschuss. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung legen acht Experten ihre Meinung zum Gesetzentwurf und seiner Anwendbarkeit dar.
28. Juni 2012 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ ((BT-Drs. 17/8799) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 17/10160 unter dem Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften" angenommen.
21. September 2012

Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (BR-Drs. 490/12), entgegen der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 490/1/12) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 490/12(B)).

25. Oktober 2012 Das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.2012 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 50, S. 2182, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. November 2012 Das Gesetz tritt in Kraft.
1. Juli 2013 Artikel 9 tritt in Kraft.

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