14. Dezember 2011 | Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes. Mit dem Entwurf soll das Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland durch mehr Transparenz und besseren Rechtsschutz für Anleger gestärkt werden. |
30. Dezember 2011 | Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes wird von der Bundesregierung in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 851/11). |
10. Februar 2012 | Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BR-Drs. 851/11) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 851/1/11) Stellung (BR-Drs. 851/11(B)). |
8. März 2012 | Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BT-Drs. 17/8799) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. |
25. April 2012 | Die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ ((BT-Drs. 17/8799) ist Thema im Rechtsausschuss. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung legen acht Experten ihre Meinung zum Gesetzentwurf und seiner Anwendbarkeit dar. |
28. Juni 2012 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ ((BT-Drs. 17/8799) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 17/10160 unter dem Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften" angenommen. |
21. September 2012 | Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes“ (BR-Drs. 490/12), entgegen der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 490/1/12) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 490/12(B)). |
25. Oktober 2012 | Das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.2012 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 50, S. 2182, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |
1. November 2012 | Das Gesetz tritt in Kraft. |
1. Juli 2013 | Artikel 9 tritt in Kraft. |