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Entwicklungsgeschichte

12. Januar 2005 Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage der zur Einleitung des Verfahrens erforderliche Anfangsverdacht nicht auf eine heimliche DNA-Vaterschaftsanalyse gestützt werden kann. (Urteile vom 12.01.2005 in NJW 2005, 497 und BeckRS 2005, 01167)
17. Januar 2005 Justizministerin Brigitte Zypris beantwortet in einem Internetchat (hinterlegt beim BMJ) Fragen zu den Themen Unterhaltsrecht und Vaterschaftstest.
26. Januar 2005 Die FDP-Fraktion stellt den Antrag «Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren» (BT-Drs. 15/4727).
Februar 2005 Gegen die Unverwertbarkeit von Vaterschaftstests wird Verfassungsbeschwerde eingereicht. Damit muss nun das Bundesverfassungsgericht über die Problematik entscheiden.
11. März 2005 In der Sitzung des Bundestages nimmt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum FDP-Antrag (BT-Drs. 15/4727) Stellung. Gleichzeitig wird der Antrag in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).
21. April 2005 Baden-Württemberg legt dem Bundesrat einen Gesetzesantrag für den «Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Abstammungsuntersuchungen» (BR-Drs. 280/05) vor.
29. April 2005 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den Gesetzesantrag von Baden-Württemberg (BR-Drs. 280/05) in den Rechtsausschuss des Bundesrates zu überweisen.
20. Mai 2005 Bayern legt dem Bundesrat einen Gesetzesantrag für den «Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie» vor (BR-Drs. 369/05)
13. Februar 2007

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass heimlich durchgeführte genetische Vaterschaftstests gerichtlich nicht verwertbar sein dürfen. Zugleich forderen die Richter die Politik auf, Vätern gesetzlich eine Möglichkeit einzuräumen, ihre Vaterschaft bei Zweifeln unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft überprüfen zu können (vgl. Urteil des BVerfG).

27. März 2007

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt die Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung vor. Danach soll es künftig zwei Verfahren geben: zum einen ein Verfahren auf Klärung der Abstammung, zum anderen die Anfechtung der Vaterschaft.

30. März 2007 Der Bundesrat bringt beim Bundestag einen Gesetzentwurf zur Regelung von Vaterschaftstests ein (BR-Drs. 193/07(B)).
11. Juli 2007

Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsfeststellung (vgl. Kabinettsentwurf). Damit sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, bis zum 31.03.2008 ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen, umgesetzt werden (NJW 2007, 753).
Nach dem Kabinettsentwurf sollen Vater, Mutter und Kind einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, die Abstammung des Kindes zu klären. Willigt eine Angehörige oder ein Angehöriger nicht ein, soll das Familiengericht die Einwilligung ersetzen können.

21.September 2007 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 549/1/07) zum Regierungsentwurf eines Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BR-Drs. 549/07) Stellung (BR-Drs. 549/07(B)).
10. Oktober 2007 Die Bundesregierung legt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats vor (BT-Drs. 16/6649).
11. Oktober 2007 Im Bundestag finden die erste erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BT-Drs. 16/6561, BT-Drs. 16/6649) und die erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie (BT-Drs. 16/5370) statt. Beide Gesetzentwürfe werden zur weiteren Beratung in Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
12. Dezember 2007 Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages bemängeln mehrere Experten, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/6561) keine Qualitätsstandards für die genetischen Untersuchungen vorschreibe. Andere Experten halten den Entwurf für eine konsequente Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
21. Februar 2008 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BT-Drs. 16/6561, BT-Drs. 16/6649) und der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie (BT-Drs. 16/5370) werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt. Der Regierungsentwurf wird in der Fassung des Buchstabea a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drs. 16/8219) angenommen, der Bundesratsentwurf gemäß Buchstabe b der Beschlussempfehlung abgelehnt.
14. März 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 842. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 21.02.2008 verabschiedeten Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BR-Drs. 130/08) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 130/8(B)).
31. März 2008 Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 11, S. 441, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
01. April 2008 Das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren tritt in Kraft.

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