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Entwicklungsgeschichte

29. Juni 2000

Der Rat der Europäischen Union verabschiedet die Richtlinie zum Verbot von Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste, Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum (Richtlinie 2000/43/EG, hinterlegt auf den Seiten der Europäischen Union).

27. November 2000

Der Rat der Europäischen Union verabschiedet die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG, hinterlegt auf den Seiten der Europäischen Union).

10. Dezember 2001

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht den Diskussionsentwurf eines "Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht" (Diskussionsentwurf). Der Entwurf basiert dabei auf der Richtlinie 2000/43/EG, die bis zum Sommer 2003 umgesetzt sein muss.

19. Februar 2002

Das Bundesministerium der Justiz führt eine Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierung im Zivilrecht durch".

23. September 2002

Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden die Richtlinie 2002/73/EG (hinterlegt auf den Seiten der Europäischen Union) zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.

März 2003

Nach Angaben der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz in seiner geplanten Form nicht umgesetzt werden. Vielmehr soll nur noch die EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt werden, was einen geringeren Schutzbereich des Gesetzes zur Folge hätte.

1. August 2003

Unter dem Titel "Nicht ohne uns! Behinderte ins Antidiskriminierungsgesetz!" beginnt eine Kampagne mit der Druck auf die Regierung gemacht werden soll, um auch behinderte Menschen in das zu schaffende Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen.

Dezember 2003 Die EU-Kommissarin droht Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, da Deutschland neben Griechenland das einzige Land ist, das die beiden Diskriminierungsrichtlinien noch nicht umgesetzt hat.
30. Januar 2004 Die nordrheinwestfälische Kampagne "Leben ohne Rassismus - Antidiskriminierungsgesetz jetzt!", ver.di, die Lesbian and Gay Liberation Front und der Lesben- und Schwulenverband legen dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz 15.000 Unterschriften für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz vor. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen.
16. Februar 2004 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt auf einer Veranstaltung sozialdemokratischer Juristen in Kassel an, noch im ersten Halbjahr 2004 einen Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen.
24. Juni 2004 Auf einer Fachtagung zum Diskriminierungsschutz stellt Bundesjustizministerin Zypries ein vorläufiges Konzept eines zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz vor.
19. Juli 2004 Die Europäische Kommission kündigt an, wegen Nichtumsetzung der zwei Antidiskriminierungsrichtlinien Klage gegen Deutschland zu erheben (Pressemitteilung der Kommission, hinterlegt auf den Seiten der Europäischen Union).
November 2004 Die rot-grüne Koalition kann sich über die wesentlichen Punkte für ein Antidiskriminierungsgesetz einigen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigungen soll der Gesetzentwurf deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen.
13. Dezember 2004 Der Europäische Rat verabschiedet die Richtlinie 2004/113/EG (hinterlegt auf den Seiten der Europäischen Union) zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
15. Dezember 2004 Die Regierungskoalitionen stellen den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien" vor. Neben arbeitsrechtlichen Regelungen sieht der Entwurf vor allem Diskriminierungsverbote im privaten Rechtsverkehr vor.
21. Januar 2005 Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (BT-Drs. 15/4538) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend).
1. Februar 2005 Die Bundesländer Hamburg und Baden-Württemberg beschließen einen Antrag für eine Bundesratsinitiative zum rot-grünen Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetz zu stellen. Mit der Initiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden sich auf die europarechtlichen Vorgaben beim Antidiskriminierungsgesetz zu beschränken.
18. Februar 2005 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung den Antrag der Bundesländer Hamburg und Baden-Württemberg anzunehmen (BR-Drs. 103/05)
7. März 2005 Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt eine Öffentliche Anhörung zum Antidiskriminierungsgesetz durch (BT-Drs. 15/4538).
10. März 2005 Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 15/5019), mit dem der Bundestag aufgefordert wird, das Antidiskriminierungsgesetz zurückzuziehen, wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit federführend).
17. März 2005 Die Koalition erklärt sich zu Änderungen zum Gesetzentwurf bereit, allerdings soll sich der Entwurf nicht nur auf die Umsetzung von EG-Richtlinien beschränken.
18. März 2005 Die Regierungskoalition legt aufgrund der anhaltenden Kritik einen neuen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vor (Änderungen).
28. April 2005 Der EuGH verurteilt die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2000/43/EG (Urteil). Die Umsetzungsfrist war zum 19.07.2003 abgelaufen.
17. Juni 2005 Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (BT-Drs. 15/4538) wird in zweiter und dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/5717) im Bundestag angenommen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Zwar handelt es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz, jedoch kündigte die Union die Anrufung des Vermittlungsausschusses an, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern.
8. Juli 2005 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung zum Gesetzentwurf den Vermittlungsauschuss anzurufen (BR-Drs. 445/05(B)).
5. September 2005 Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vertagt die Verhandlungen zum Antidiskriminierungsgesetz. Damit kann vor den Neuwahlen keine Einigung mehr gefunden werden, so dass der Entwurf gescheitert ist.
11. November 2005

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde keine Einigung erzielt. Es zeichnet sich eine Fortsetzung des bisherigen Grundsatzstreits ab. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist weiterhin gegen eine bloße Eins-zu-eins-Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union, die CDU und CSU noch in der letzten Legislaturperiode gefordert hatten.

20. Dezember 2005

Bundestagsfraktion der Grünen bringt einen neuen Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundestag ein, der am 20.01.2006 in erster Lesung beraten werden soll. Der Text entspricht der vom Bundestag bereits im Juni 2005 beschlossenen Fassung (siehe BT-Drs. 15/5717).

17. Januar 2006 Die Bundestagsfraktion der Partei «Die Linke» fordert eine Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs-Richtlinien. In ihrem dazu eingebrachten Antrag (BT-Drs. 16/370) schlägt sie vor, die vom Bundestag im Juni 2005 angenommene Gesetzesfassung zur Grundlage weiterer Beratungen zu machen.Sie fordern die Regierung auf, "umgehend" ein Gleichbehandlungsgesetz vorzulegen, das sämtliche im EG-Vertrag aufgeführten Diskriminierungsgründe umfasst.
15. März 2006 Auch die Bundestagsfraktion der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, umgehend ein Gleichbehandlungsgesetz vorzulegen (siehe BT-Drs. 16/957).
10. Mai 2006 Die Große Koalition einigt sich am 10.05.2006 auf einen Entwurf für ein Gleichbehandlungsgesetz, der in der folgenden Woche in den Bundestag eingebracht werden soll.
8. Juni 2006

Am 08. 06. 2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/1780) vorgelegt, der vier EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll. Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des Geschlechts sollen dadurch laut Entwurf verhindert oder beseitigt werden.

16. Juni 2006 Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. 06. 2006 zum Regierungsentwurf Stellung genommen (BR-Drs. 329/06). Er kitisiert darin den Regierungsentwurf als zu weit gehend und erwartet eine 1: 1- Umsetzung der EU-Richtlinien.
20. Juni 2006 Die FDP-Fraktion verlangt in einem Antrag mit dem Titel "Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg" (BT-Drs. 16/1861), die Bundesregierung solle bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht über deren Regelungsgehalt hinausgehen.
29. Juni 2006 Der Deutsche Bundestag beschließt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vgl. Bundestagsbeschluss).
7. Juli 2006 Der Bundesrat beschließt in seiner 824. Sitzung, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
11. Juli 2006 Der Europäische Gerichtshof definiert in seinem Urteil Behinderung im Sinne der Gleichbehandlungsrichtlinie.
14. August 2006 Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
17. August 2006 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (siehe BGBl. I Nr. 39 S. 1897, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
18. August 2006 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft.

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