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Entwicklungsgeschichte

17. November 2008 Der Weltfinanzgipfel beschließt fünf Reformgrundsätze zur Neuordnung des Finanzsystems: Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht, Verbesserung der Regulierung, Stärkung der Integrität der Finanzmärkte, Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, Reform der internationalen Finanzinstitutionen, Fahrplan für die Umsetzung des Aktionsprogramms.
25. März 2009 Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF), der Änderungen im Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz vorsieht.
3. April 2008 Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht wird dem Bundesrat als besonders eilbedürfteige Vorlage zugeleitet und in die Bundesratsausschüsse überwiesen (BR-Drs. 277/09).
30. April 2009 Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (BT-Drs. 16/12783) in den Bundestag eingebracht, teilt der Bundestag mit. Mit dem Gesetze soll die Aufsicht über Finanzinstitute und Versicherungen erheblich ausgeweitet werden.
6. Mai 2009 Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (BT-Drs. 16/12783) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss, den Rechtssausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
6. Mai 2009 In einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags verlangeten alle Fraktionen Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vor allem die Vorschriften zur fachlichen Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern von Banken wurden kritisiert, teilte der Bundestag mit.
15. Mai 2009 Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (BR-Drs. 277/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 277/1/09, BR-Drs. zu277/1/09) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge (BR-Drs. 277/09(B)). Der Bundesrat äußert Bedenken gegen einen nationalen Alleingang bei der Finanzmarktaufsicht.
27. Mai 2009 Die meisten Experten haben in einer Anhörung des Finanzausschusses den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (BT-Drs. 16/12783) entweder in Teilen bemängelt oder sogar den vollständigen Verzicht auf das Gesetz gefordert, meldet der Bundestag.
1. Juli 2009 Der Finanzausschuss des Bundestags beschließt eine Ausweitung und Intensivierung der staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. Die CDU/CSU- und SPD-Fraktion stimmen für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (BT-Drs. 16/12783, BT-Drs. 16/13113).
Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/12884), in dem die Unterstellung der KfW-Bankengruppe unter die staatliche Bankaufsicht verlangt wurde, wird abgelehnt, teilt der Bundestag mit.
2. Juli 2009 Der Bundestag berät den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (BT-Drs. 16/12783, BT-Drs. 16/13113) in zweiter und dritter Lesung. Der Gesetzenwurf wird in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 16/13684 angenommen.
Der Entschließungsantrag zur dritten Beratung (BT-Drs. 16/13690) wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/12884), in dem die Unterstellung der KfW-Bankengruppe unter die staatliche Bankaufsicht verlangt wurde, wird in zweiter Beratung gemäß Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/13684 abgelehnt.
10. Juli 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 860. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 02.07.2009 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (BR-Drs. 632/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 632/09(B)).
31. Juli 2009 Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht vom 29.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 48, S. 2305, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. August 2009 Das Gesetz tritt größtenteils in Kraft.
31. Oktober 2009 Artikel 7 tritt in Kraft.
1. November 2009 Artikel 6 tritt am in Kraft.
1. Januar 2010 Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 4 treten in Kraft.

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