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Entwicklungsgeschichte

15. Januar 2008 Die Freie und Hansestadt Hamburg bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe in den Bundesrat ein (BR-Drs. 39/08).
15. Februar 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 841. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 39/1/08) den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 39/08(B), inklusive Gesetzentwurf).
2. April 2008     Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrats Stellung (BT-Drs. 16/8695).
14. April 2008 Wie der Bundestag mitteilt, habe die Bundesregierung zugesagt, die vom Bundesrat in seinem Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/8695) vorgebrachten Anliegen zu prüfen.
4. Dezember 2008 Der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe (BT-Drs. 16/8695) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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