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Entwicklungsgeschichte

EU Ebene

13. Januar 2004 Die Europäische Kommission legt eine Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor (vgl. auch Annex zum Kommissionsvorschlag).
6. Februar 2004 Die Kommission übermittelt den Richtlinienvorschlag an den Rat und an des Europäischen Parlament.
11. März 2004 Der Richtlinienvorschlag wir im Rat erörtert.
29./30. September 2004 Der Ausschusses der Regionen verabschiedet seine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag(hinterlegt bei EUR-Lex).
11. Oktober 2004 Anlässlich der öffentlichen Anhörung über die Dienstleistungsrichtlinie werden Dokumente des Parlaments und der Europäischen Kommission zusammengestellt (hinterlegt auf den Seiten des Europäischen Parlaments).
7. Januar 2005 Die Luxemburger Präsidentschaft legt ein Arbeitsdokument vor, das Klarstellungen zum Kommissionsvorschlag enthält.
9./10. Februar 2005 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedet seine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag (hinterlegt bei EUR-Lex).
16. Februar 2006 Es erfolgt die erste Lesung im Europäischen Parlament bezüglich der Dienstleistungsrichtlinie. Das Parlament übermittelt der Kommission und dem Rat seinen Standpunkt.
4. April 2006 Auf die Vorschläge des Parlaments hin legt die Kommission einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor.
6. April 2006 Der geänderte Richtlinienvorschlag wird an den Rat und das Europäische Parlament übermittelt.
29. Mai 2006 Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union einigen sich über die seit langem vor allem wegen der Angst vor billiger Konkurrenz aus Osteuropa heftig umstrittene Dienstleistungsrichtlinie (Pressemitteilung, hinterlegt beim Rat der Europäischen Union).
24. Juli 2006 Der Rat der Europäischen Union verabschiedet seinen Gemeinsamen Standpunkt (10003/06) zum geänderten Kommissionsvorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie.
25. Juli 2006 Der Gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament übermittelt, damit es sich in zweiter Lesung damit befasst (vgl. Mitteilung der Kommission an das Parlament).
16. Oktober 2006 Während einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie am 16.10.2006 zeichnen sich starke Divergenzen unter den Experten über den Sinn und Zweck der Richtlinie ab.
23. Oktober 2006 Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments stimmt über den von der sozialistischen Berichterstatterin Evelyne Gebhardt vorgelegten Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung zur Dienstleistungsrichtlinie ab.
15. November 2006 Das Europäische Parlament verabschiedet in zweiter Lesung die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Mit breiter Mehrheit billigen die Abgeordneten den Gemeinsamen Standpunkt (10003/06), auf den sich die Mitgliedstaaten zuvor verständigt haben.
16. November 2006 Die Kommission nimmt zur Verabschiedung der Richtlinie Stellung.
11. Dezember 2006 Die abschließende Zustimmung des Ministerrates zur Dienstleistungsrichtlinie liegt vor.
27. Dezember 2006 Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (hinterlegt bei EUR-Lex).
28. Dezember 2006 Die EU-Dienstleistungsrichtlinie tritt in Kraft.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei den einzelnen Gesetzgebungsvorhaben hinterlegte pdf-Dateien zu EU-Rechtsetzungsverfahren urheberrechtlich geschützt sind: © Europäische Gemeinschaften, 1998-2007, http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm. Nur Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, die in der gedruckten Papierausgabe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, gelten als verbindlich.

Entwicklungsgeschichte (nationale Ebene, verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung)

02. April 2007 In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/4954) erkundigt sich die Linksfraktion nach dem Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
18. April 2007 In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/5030) betont die Bundesregierung, bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht komme den Ländern eine zentrale Rolle zu. Dies gelte vor allem für verwaltungsorganisatorische Maßnahmen und den Aufbau eines Systems der europäischen Verwaltungszusammenarbeit, aber auch für weite Bereiche des in der Richtlinie geforderten "Normenscreenings", also der Prüfung und gegebenenfalls Änderung des Rechts der Dienstleister.
27. Februar 2008 In in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/8293) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/8103) vom 13.02.2008 hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die EU-Dienstleistungsrichtlinie möglichst einheitlich umzusetzen. Sie habe den Ländern deshalb «koordinierende Unterstützung» angeboten.
12. März 2008 Die Fraktion Die Linke fragt, wie der Bundestag mitteilt, in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/8295) ob die Bundesregierung den in der Dienstleistungsrichtlinie geschlossenen Kompromiss zu Bildungsfragen für ausreichend hält und verlangt eine Auswertung der EU-Dienstleistungsrichtlinie unter bildungspolitischen Gesichtspunkten.
14. August 2008 Das Bundesinnenministerium legt mit Bearbeitungsstand vom 14.08.2008 einen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (pdf-Datei, Quelle: BMI) vor.
19. September 2008 Der Bundesrat nimmt zum Entwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 580/08) Stellung (BR-Drs. 580/08(B)). Ziel des Gesetzentwurfs ist die verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie.
16. Oktober 2008 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) statt (BT-Drs. 16/10493). Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
13. November 2008 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) statt (BT-Drs. 16/10493). Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestags (BT-Drs. 16/10844) angenommen.
28. November 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 851. Sitzung am das vom Bundestag am 13.11.2008 verabschiedete Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 862/08) an (BR-Drs. 862/08(B)).
17. Dezember 2008 Das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 11.12.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 58, S. 2418, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
18. Dezember 2008 Das Gesetz tritt größtenteils in Kraft
1. Januar 2009 Die Artikel 3 und 4 des Gesetzes treten in Kraft.

Nationale Ebene, gewerberechtliche Umsetzung

3. April 2009 Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Vorschriften (BR-Drs. 284/09) dem Bundesrat als besonders eilbedürftiges Vorhaben vor.
30. April 2009 Dienstleistungsunternehmen aus anderen EU-Ländern sollen in Zukunft in Deutschland weitgehend ohne Genehmigungen tätig werden dürfen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gewerberechts und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/12784) vor, mit dem die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt werden soll, teilt der Bundestag mit
7. Mai 2009 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gewerberechts und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/12784) wird im Bundestag in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
15. Mai 2009 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Vorschriften (BR-Drs. 284/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 284/1/09) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge (BR-Drs- 284/09(B)).
18. Juni 2009 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Vorschriften (BT-Drs. 16/12784) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 16/13399) angenommen.
10. Juli 2009 Der Bundesrat nimmt in seiner 680. Sitzung das vom Bundestag am 18.06.2009 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Vorschriften (BR-Drs. 606/09) an (BR-Drs. 606/09(B)).
24. Juli 2009 Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiterenVorschriften vom 17.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 44, S. 2091, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Das Gesetz tritt vorbehaltliche der Absätze 2 und 3 am 28.12.2009 in Kraft. Artikel 1 Nummer 3, § 6c in Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 1a sind am 25.07.2009 in Kraft getreten. Artikel 1 Nummer 7a tritt am 01.09.2009 in Kraft.

Nationale Ebene, Umsetzung in der Justiz

September 2010 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften und übersendet ihn dem Bundesrat zur Stellungnahme (BR-Drs. 539/10).
15. Oktober 2010 Der Bundesrat nimmt zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drs. 539/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 539/1/10) Stellung (BR-Drs. 539/10(B)).
28. Oktober 2010 Der Bundestag berät den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 17/3356, Bearbeitungsstand: 21.10.2010) in erster Lesung und überweist ihn an den Rechtsausschuss.
1. Dezember 2010 Der Rechtsausschuss des Bundestags legt seine Beschlussempfehlung mit Bericht zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vor (BT-Drs. 17/4064).
2. Dezember 2010 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 17/3356) in zweiter und dritter Lesung. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/4064) angenommen.
17. Dezember 2010 Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag am 02.12.2010 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (BR-Drs. 793/10) entgegen der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 793/1/10) den Vermittlungsausschuss nicht einzuberufen (BR-Drs. 793/10(B)).
27. Dezember 2010 Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleisungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2010 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 67, S. 2248, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
28. Dezember 2010 Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleisungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften tritt in Kraft.
10. Februar 2011 Im Bundesgesetzblatt wird eine „Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleisungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften“ veröffentlicht (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 5, S. 223, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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