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Entwicklungsgeschichte

16. März 2007 Anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstags in Berlin stellt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor. Mit der Novelle sollen das Pflichtteilsrecht modernisiert und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Der Referentenentwurf wird zur Abstimmung an die beteiligten Ressorts versandt.
7. November 2007 Wie der Bundestag mitteilt, hat sich der Petitionsausschuss für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Pflichtteilsregelung bei Erbschaften ausgesprochen, da nur die aktuelle Rechtslage dem Schutze des Kindes vor ungerechten und ungerechtfertigten Verfügungen des Erblassers gerecht werde.
30. Januar 2008 Das Bundeskabinett beschließt die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts (vgl. Regierungsentwurf, Quelle: BMJ). Nach Angaben der Ministerin soll das Erbrecht an neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen angepasst werden.
14. März 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 842. Sitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BR-Drs. 96/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 96/1/08) Stellung (BR-Drs. 96/08(B)).
24. April 2008 Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats liegt dem Bundestag vor (BT-Drs. 16/8954).
29. Mai 2008 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts statt (BT-Drs. 16/8954). Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
10. Oktober 2008 Im Rechtsausschuss des Bundestages findet die öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts statt (BT-Drs. 16/8954). Die Mehrheit der Experten kritisiert es als unzureichend, wenn sich der Gesetzentwurf auf die so genannte gesetzliche Erbfolge beschränkt.
2. Juli 2009 Der Bundestag berät den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BT-Drs. 16/8954) in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/13543) an.
18. September 2009 Der Bundesrat nimmt in seiner 861. Sitzung das vom Bundestag am 02.07.2009 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BR-Drs. 693/09) an (BR-Drs. 693/09(B)).
24. September 2009 Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.09.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 63, S. 3142, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. Januar 2010 Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts tritt in Kraft.

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