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Entwicklungsgeschichte

30. Juli 2008 Das Bundeskabinett beschließt den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMI)
19. September 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 847. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BR-Drs. 548/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 548/1/08) Stellung (BR-Drs. 548/08(B)).
16. September 2008 Der Zentrale Kreditausschuss stellt das von ihm bei der IW Consult GmbH Köln in Auftrag gegebene Gutachten «Schätzung der Bürokratiekosten der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes für die deutsche Kreditwirtschaft» vor.
15. Oktober 2008 Dem Bundestag liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme vor (BT-Drs. 16/10581).
17. Oktober 2008 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes statt (BT-Drs 16/10529 und BT-Drs. 16/10581 (Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme)). Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
27. Mai 2009 Der Innenausschuss des Bundestags verabschiedet den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BT-Drs 16/10529 und BT-Drs. 16/10581 (Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme)) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/DSU und SPD, teilt der Bundestag mit.
29. Mai 2009 Der Bundestag nimmt den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BT-Drs 16/10529 und BT-Drs. 16/10581 (Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme)) in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 16/13219) an. Danach sollen datenverarbeitende Stellen verpflichtet werden, betroffenen Bürgern Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben. Wird die Herausgabe von Daten verweigert, sollen Bußgelder verhängt werden können.
Die Abgeordneten lehnen einen Gesetzentwurf der Grünen, der Änderungen im Grundgesetz vorsah ab. So wollte die Fraktion ein Recht auf Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen und auf Informationsfreiheit ins Grundgesetz aufnehmen (BT-Drs. 16/9607). Ebenfalls abgelehnt wird ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der eine Ausweitung von Ausnahmen von der Meldepflicht bei Verfahren zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zum Ziel hatte (BT-Drs. 16/31).
Der Antrag der Grünen «Mehr Datenschutz beim so genannten Scoring» (BT-Drs. 16/683) wird durch Annahme der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 16/13219) abgelehnt.
12. Juni 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 859. Sitzung gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (BR-Drs. 536/1/09) zu dem vom Bundestag am 29.05.2009 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BR-Drs. 536/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 536/09(B)).
31. Juli 2009 Das Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes vom 29.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 48, S. 2254, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. April 2010 Das Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes tritt in Kraft.

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