In zwei Fällen hat die EU-Kommission rechtliche Schitte gegen Deutschland eingeleitet: Zum einen hat Deutschland nach Auffassung der Kommission die EU-Vorschriften zum Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In diesem Fall hat die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Zum anderen sei eine weitere Stellungnahme an Deutschland gerichtet worden wegen mangelhafter Umsetzung des Diskriminierungsverbots aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft. EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla sagte: «Ich bin mir sicher, dass wir auch in Deutschland durch einen konstruktiven Dialog mit den nationalen Behörden eine vollständige Umsetzung der Richtlinien erreichen werden.»