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Grundrente

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruReG)

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruReG) ist am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend zum 01.01.2021 in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 38, S. 1879).

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