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Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung - Änderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt

Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 01.10.2021 in Kraft (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 53, S. 3415).

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