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Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie

Das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie ist am 28.11.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.01.2020 in Kraft (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 42, S. 1746).

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