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Ziel des Gesetzes

Neben einer Weiterführung der bereits beschlossenen Digitalisierungsschritte sollen durch den Gesetzentwurf im Strafverfahrensrecht Erleichterungen bei der Strafantragstellung und weiteren derzeit bestehenden Schriftformerfordernissen geschaffen sowie den Verfahrensbeteiligten die Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung im Wege der Videokonferenz ermöglicht werden. Im Insolvenzrecht sollen die Möglichkeiten der elektronischen Forderungsanmeldung und der elektronischen Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern erweitert werden. Zudem soll das Schriftformerfordernis für Vergütungsberechnungen der Rechtsanwälte entfallen. 

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