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Ziel des Gesetzes

Neuregelung der Aufsicht über Ratingagenturen

Die europäischen Regierungen wollen Ratingagenturen laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung künftig besser beaufsichtigen und so für mehr Transparenz auf den Finanzmärkten sorgen. Das Bundeskabinett habe mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der Ratingverordnung der Europäischen Union (EU) auf den Weg gebracht.

  • Mit dem beschlossenen Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde in Deutschland benannt werden. Ab Januar 2011 soll dann die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (Esma) die Aufsicht in Europa übernehmen.
  • Weiter sollen Regelungen zur Finanzierung der Aufsicht über die Ratingagenturen getroffen werden.
    Um die laufende Überwachung durch die BaFin zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss. Außerdem soll die BaFin das Recht bekommen, jederzeit, auch ohne konkreten Anlass, eine Prüfung bei den Ratingagenturen durchzuführen.
  • In das deutsche Wertpapierhandelsgesetz soll ein Bußgeldkatalog aufgenommen werden, um Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Ratingverordnung als Ordnungswidrigkeiten sanktionieren zu können.
  • Ab dem 07.09.2010 sollen neue Ratingagenturen ihre Registrierungsanträge bei der BaFin einreichen können. Vor diesem Stichtag bereits bestehende Ratingagenturen sollen ihre Registrierung noch bis zum 07.09.2010 beantragen können.

Qualitätsverbesserung von Ratings

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sollen mit der Neuregelung die Qualität von Ratings verbessert, die Prozesse transparenter gestaltet und Interessenkonflikte vermeiden werden. Zudem will die EU die Verantwortung und Verlässlichkeit von Ratingagenturen fördern. So soll insgesamt der Verbraucher- und Anlegerschutz verbessert werden.

Wesentliche Punkte der EU-Ratingverordnung

Die EU-Ratingverordnung ist im Wesentlichen am 02.12.2009 in Kraft getreten. Wesentliche Punkte sind:

  • Klare Regeln für mehr Transparenz
    In der EU tätige Ratingagenturen müssen sich ab Juni 2010 bei der Finanzaufsicht des jeweiligen Landes registrieren lassen und ihre Geschäfte offenlegen. Um registriert zu werden, haben sie international festgelegte Anforderungen zu erfüllen. Außerdem müssen sie in mindestens einem Mitgliedstaat niedergelassen sein. Für die Verwendung von Ratings aus Ländern außerhalb der EU schreibt die Union besondere Anforderungen vor.
  • Interessenkonflikte vermeiden
    Ratinganalysten dürfen künftig nicht mehr Kunden beraten und sie gleichzeitig bewerten. Ratingprozesse sind von weiteren Geschäftsinteressen der Agenturen zu trennen.
  • Ratings und Methoden überprüfen
    Die Verordnung verpflichtet Ratingagenturen zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Ratings und Methoden.
  • Sonderregeln für strukturierte Finanzinstrumente
    Für strukturierte Finanzinstrumente müssen die Agenturen gesonderte und klar gekennzeichnete Ratingkategorien angeben.

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