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Ziel des Gesetzes

Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz will weiterer Anreize für kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge schaffen durch:

  • Verbesserungen des Verbraucherschutzes durch ein verpflichtendes normiertes Produktinformationsblatt,
  • Maßnahmen bei der Basisversorgung im Alter,
  • kapitalbildende Anlageprodukte (Riester-Rente) und selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheimrente),
  • mögliche Absicherung von Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung,
  • Änderung verschiedener Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,
  • Änderung und Einfügung verschiedener Vorschriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes,
  • Änderung §§ 1, 2, 11 und 18 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung sowie § 31 Wertpapierhandelsgesetz,
  • Ausweitung einer Verordnungsermächtigung.

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