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Entwicklungsgeschichte

8. Januar 2010 Das Bundesjustizministerium beabsichtigt die Änderung des Vormundschaftsrechts zur Verbesserung des Kinderschutzes, teilt das Bundesministerium in einer Presseerklärung (hinterlegt beim BMJ) mit. Es legt dazu einen Referentenentwurf (Bearbeitungsstand: Dezember 2009, pdf-Datei, Quelle: BGH) vor.
25. August 2010 Das Bundeskabinett beschließt den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BGH). Das vorrangige Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des persönlichen Kontakts des Vormundes zu dem Mündel.
3. September 2010 Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts liegt als Bundesratsdrucksache vor (BR-Drs. 537/10).
15. Oktober 2010 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BR-Drs. 537/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 537/1/10) Stellung (BR-Drs. 537/10(B)). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrat bedürfe.
11. November 2010 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drs. 17/3617, Bearbeitungsstand: 04.11.2010) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
23. Februar 2011 Für einen stärkeren persönlicher Kontakt zwischen Vormund und Mündel - einer minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht - sprechen sich mehrere Experten in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 23.02.201 aus und befürworten damit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (BT-Drs. 17/3617), teilt der Bundestag mit.
13. April 2011 Der Rechtsausschuss des Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drs. 17/3617) zu, teilte der Bundestag mit.
14. April 2011 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drs. 17/3617)  in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 17/5512 an.
Der Antrag der Fraktion der SPD: „Änderung des Vormundschaftsrechts und weitere familienrechtliche Maßnahmen“ (BT-Drs. 17/2411) wird durch Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 17/5512 abgelehnt.
27. Mai 2011 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BR-Drs. 243/11) nach Art. 104a Abs. 4 GG gemäß der Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses (BR-Drs. 243/1/11) zu (BR-Drs. 243/11(B)). Der Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Frauen und Jugend rieten dem Bundesrat hingegen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Vor dem Beschluss hat der Bundesrat die Zustimmungsbdürftigkeit des Gesetzes festgestellt.
5. Juli 2011 Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 34, S. 1306, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
6. Juli 2011 Das Gesetz tritt größtenteils in Kraft.
5. Juli 2012 Artikel 1 Nummer 3 und Artikel 2 dieses Gesetzes treten in Kraft.

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