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Entwicklungsgeschichte

01. Februar 2017 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht den Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
12. April 2017 Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
3. Mai 2017 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 312/1/17).
12. Mai 2017 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 312/17 Beschluss).
15. Mai 2017 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/12329).
17. Mai 2017 Die Bundesregierung leitet ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/12378).
18. Mai 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/234, S. 23749A - 23749B).
29. Mai 2017 Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Meldung des Instituts für Urheberrecht und Medienrecht, hinterlegt auf den Seiten des Instituts).
28. Juni 2017 Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/13014).
30. Juni 2017 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/244, S. 25135D).
30. Juni 2017 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 535/17).
3. Juli  2017 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 535/1/17). 
7. Juli  2017 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 535/17 Beschluss).
7. September 2017 Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017 Teil I Nr. 61, S. 3346, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).











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