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Entwicklungsgeschichte

April 2009 Die Europäische Kommission legt vor dem Hintergrund einer am 20.04.2009 eingeleiteten Konsultation zur Überarbeitung der Marktmissbrauchsrichtlinie einige allgemeine Fragen im Hinblick auf eine mögliche Regulierungspraxis für Leerverkäufe vor (Arbeitsdokument der Kommission, englisch, pdf-Datei, hinterlegt bei der Kommission).
14. Juni bis 10. Juli 2010 Die Kommission organisiert eine öffentliche Konsultation zu den politischen Optionen für eine mögliche Initiative zu Leerverkäufen und Credit Default Swaps.
15. September 2010 Die Europäische Kommission nimmt einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (KOM/2010/482, pdf-Datei, Quelle: eur-lex) an. Der Verordnungsvorschlag wird ergänzt durch ein Begleitdokument: Zusammenfassung der Folgenabschätzung (SEK(2010)1056, pdf-Datei, Quelle: eur-lex).
Durch den Vorschlag sollen insbesondere ein harmonisierter Rahmen für koordinierte Maßnahmen auf europäischer Ebene geschaffen, die Transparenz verbessert und Risiken verringert werden.
16. September 2010 Der Verordnungsvorschlag wird an den Rat der Europäischen Union und an das Europäische Parlament übermittelt.
6./20./24. November 2010 Der Vorschlag wird während des belgischen Vorsitzes von der Gruppe "Finanzdienstleistungen" in drei Sitzungen (am 6. und 20. Oktober und am 24. November 2010) geprüft.
19. November 2010 Der Vorsitz erarbeitet einen eigenen Kompromissvorschlag (pdf-Datei, Quelle: Rat) zum Verordnungsvorschlag der Kommission.
26. November 2010 Der Vorsitz legt einen Sachstandsbericht (pdf-Datei, Quelle: Rat) bezüglich des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps vor.
17. Dezember 2010 Der Verordnungsvorschlag über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps wird im Rat erörtert (Pressemitteilung zur Ratstagung, pdf-Datei, Quelle: Rat).
20. Januar 2011 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss nimmt zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps Stellung (hinterlegt beim EWSA).
17. März 2011 Die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
23. März 2011 Die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) vom 03.03.2011 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
19. April 2011 Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments legt dem Plenum seinen Bericht (pdf-Datei, Quelle: EP) zu dem Verordnungsvorschlag vor.
17. Mai 2011 Der Rat der Europäischen Union einigt sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu Leerverkäufen und Credit Default Swaps (Pressemitteilung, englisch, pdf-Datei, Quelle: Rat).
5. Juli 2011 Das Europäische Parlament billigt den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps geänderter Fassung (P7_TA-PROV(2011)0312, hinterlegt beim EP). Die Abstimmung über den Entwurf einer legislativen Entschließung wird vertagt und die Frage als zur erneuten Prüfung an den zuständigen Ausschuss rücküberwiesen betrachtet.
18./19. Oktober 2011 Vertreter des Europäischen Parlamentes, des Ministerrats der Mitgliedstaaten und der Kommission einigen sich auf einen Kompromiss bezüglich des Verordnungsvorschlags über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps. Die neuen Regeln sollen die Transparenz am Markt erhöhen, die Aufsichtsbehörden stärken und Arten ungedeckter Leerverkäufe einschränken teilte die Kommission mit. Neue ausgewogene Vorschriften für den Handel mit CDS-Papieren (Kreditausfallversicherungen) auf Staatsanleihen sollen die Finanzstabilität weiter stärken.
15. November 2011 Das Europäische Parlament nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) in geänderter Fassung an (P7_TA(2011)0486, hinterlegt beim EP). Die Regelungen schreiben nach Mitteilung des EP ein großes Maß an Transparenz vor und verbieten bestimmte Formen des Handels mit Credit Default Swaps, womit die Spekulation mit dem Zahlungsausfall eines Landes erschwert wird.
21. Februar 2012

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) an (docs 6216/12 6216/12 ADD 1 REV 1PE-CONS 68/11; Pressemitteilung zur Ratstagung, englisch, pdf-Dateien, hinterlegt beim Rat).

24. März 2012 Die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
25. März 2012 Diese Verordnung tritt in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 7, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 5, Artikel 11 Absätze 3 und 4, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 13 Absätze 4 und 5, Artikel 16 Absätze 3 und 4, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 23 Absätze 5, 7 und 8 sowie Artikel 30, 42, 43 und 44 gelten.
1. November 2012 Die Verordnung gilt ab diesem Zeitpunkt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei den einzelnen Gesetzgebungsvorhaben hinterlegte pdf-Dateien zu EU-Rechtsetzungsverfahren urheberrechtlich geschützt sind: © Europäische Gemeinschaften, 1998-2007, http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm. Nur Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, die in der gedruckten Papierausgabe des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, gelten als verbindlich.

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