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Entwicklungsgeschichte

20. März 2020 Das Bundesgesundheitsministerium legt eine erste Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vor (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten von FragDenStaat).
23. März 2020 Das Bundeskabinett beschließt einen geänderten Entwurf für ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Formulierungshilfe, hinterlegt auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums).
24. März 2020 Die Regierungsfraktionen leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/18111).
25. März 2020 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf zu (BT-Drs. 19/18156).
  Der Deutsche Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. März 2020 Der Deutsche Bundestag leitet seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zu (BR-Drs. 151/20).
27. März 2020 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
  Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 587).

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