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Entwicklungsgeschichte

6. Oktober 2006 Das Bundesfinanzministerium stellt ihren Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor.
25. Oktober 2006 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge.
15. Dezember 2006 Der Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung (BR-Drs. 778/06).
31. Januar 2007 Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist wird veröffentlicht.
9. März 2007 Der Bundesrat fasst eine Entschließung bezüglich der notwendigen Änderung des Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (BR-Drs. 107/07(B)).
23. Mai 2007 In einer kleinen Anfrage BT-Drs. 16/5469 erkundigt sich die FDP-Fraktion nach dem Aufkommmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer und den Auswirkungen der geplanten Reform.
6. Juli 2007 Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) nimmt ihre Arbeit auf.
Die Arbeitsgruppe befaßt sich nicht nur mit dem Teilaspekt der Unternehmensnachfolge, sondern mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform insgesamt. Es sieht daher mittlerweile so aus, als ob es nur einen Gesetzentwurf geben wird, der auch die Unternehmensnachfolge mit regelt.
22. August 2007 Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband legt einen 3-Punkte-Plan zur Reform der Erbschaftsteuer vor.
19. September 2007 Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) einigt sich am 19.09.2007 über Grundzüge der bevorstehenden Reform des Erbschaftsteuerrechts.
5. November 2007 Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) schließt ihre Arbeit ab. Die von der Arbeitsgruppe erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, das neue Recht rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten zu lassen.
07. November 2007 Das Bundesfinanzministerium stellt in einer Pressemitteilung das «Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer», ein «Eckpunktepapier: Bewertung der Vermögensarten» sowie einen Überblick zu «Inhalt und Voraussetzungen für Verschonung von Betriebsvermögen» vor.
21. November 2007 Das Bundesfinanzministerium legt den Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) vor und versendet ihn an die Ressorts und Länder zur Stellungnahme.
Der Referentenentwurf entspricht im wesentlichen den bereits bekannt gegebenen Eckpunkten, auf die sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt hatte.
11. Dezember 2007 Das Bundeskabinett stimmt dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zu.
27. Januar 2008 Der Bundestag berät über den Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Keine Steuererhöhung bei der Erbschaftsteuer - Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückziehen» (BT-Drs. 16/7765). Es erfolgt ein Überweisungsbeschluss an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie.
29. Januar 2008 In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/7677) auf die kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Auswirkungen der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (BT-Drs. 16/7594) teilt die Bundesregierung, wie der Bundestag bekannt gab, mit, nach dem neuen Recht sei ein «Ansatz zu Verkehrswerten» vorgesehen.
31. Januar 2008 Wie der Bundestag mitteilt, liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts nun auch als Bundestagsdrucksache vor (BT-Drs. 16/7918).
8. Februar 2008 Das Bundesfinanzministerium legt mit Bearbeitungsstand vom 08.02.2008 zur näheren Ausgestaltung der Bewertungsregelungen des Diskussionsentwürfe für drei Verordnungen vorgelegt (Quelle: BMF): einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung der §§ 158 bis 175 des Bewertungsgesetzes (Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – LuF BewV)), einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (Anteils- und Betriebsvermögensverordnung – AntBVBewV) und einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung der §§ 182, 183 und 184 des Bewertungsgesetzes (Grundvermögensbewertungsverordnung – GrBewV).
15. Februar 2008 Der Bundesrat gibt in seiner 841. Sitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 4/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR- Drs. 4/1/08, BR-Drs. zu4/1/08) eine umfangreiche Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen zur Änderung des Reformvorschlags ab (BR-Drs. 4/08(B)).
21. Februar 2008 Im Bundestag wird der Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer» (BT-Drs. 16/8185) erstmals beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
5. März 2008 Im Finanzausschuss des Bundestages beginnen die öffentlichen Anhörungen zur Erbschaftsteuerreform. Gegenstand sind neben dem Regierungsentwurf für eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (BT-Drs. 16/7918) auch ein Gesetzentwurf der FDP (BT-Drs. 16/2087), ein Antrag der Liberalen, der fordert, dass die Reform nicht mit einer Steuererhöhung verbunden sein dürfe (BT-Drs. 16/7765), sowie Anträge der Linksfraktion (BT-Drs. 16/3348) und der Bündnisgrünen (BT-Drs. 16/8185) für eine gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung. Dabei wird der Regierungsentwurf sowohl von den Vertretern von Familienunternehmen als auch von den Wissenschaftlern kritisiert.
28. April 2008 In einer Sitzung des Koalitionsausschusses kann keine Einigung über die noch strittigen Punkte der Erbschaftsteuerreform, insbesondere die Besteuerung von Unternehmen, erzielt werden. Nun soll eine neu gebildete Arbeitsgruppe aus Vertretern der Regierungsparteien bis spätestens Juni eine Lösung erarbeiten, um eine Verabschiedung des Reformvorhabens im Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu ermöglichen.
20. Juni 2008 In ihrer Rede beim «Tag des deutschen Familienunternehmens» der Stiftung Familienunternehmen in Berlin spricht sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) für Nachbesserungen bei der geplanten Erbschaftsteuerreform aus.
Eine Einigung innerhalb der Regierungskoalition über die genauen Inhalte der Erbschaftsteuerreform wird nun erst im Herbst 2008 erwartet.
14. August 2008 Das Land Nordrhein-Westfalen lehnt die Pläne der Großen Koalition zur Reform der Erbschaftsteuer völlig ab: Die Landesregierung werde im Bundesrat nicht zustimmen, kündigte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), wie der Fachdienst Erbrecht (FD-ErbR 2008, 264769) mitteilt, an. Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sei nicht umsetzbar und behindere das Wachstum.
23. September 2008 Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe meldet, sucht die Unionsfraktion nach Alternativen zum vorliegen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform. Sollten die Regierungsfraktionen keine Einigung bei der künftigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer erzielen, würde diese ab 2009 entfallen.
24. September 2008 Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat bei Professor Dr. jur. Rainer Wernsmann ein Rechtsgutachen zu Verfassungsfragen des geplanten Erbschaftsteuerreformgesetzes in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist (Rechtsgutachten, pdf-Datei, hinterlegt beim DIHK).
25. September 2008 Die Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weitere Abgeordnete und die Fraktion der FDP haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Steuerautonomie in den Ländern (Erbschaftsteuerreformgesetz, BT-Drs. 16/10309) in den Bundestag eingebracht. Der Bund soll nach dem Entwurf auf seine Gesetzgebungskompetenz verzichten und es im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz den Ländern überlassen, Erbschaftsteuer zu erheben. Der Gesetzentwurf wird im Bundestag in erster Lesung beraten.
14. Oktober 2008 Die koalitionsinternen Verhandlungen zur Erbschaftsteuerreform werden erneut vertagt. Wann die Beratungen fortgesetzt werden sollen, ist, wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe am 14.10.2008 berichtet, offen.
Dennoch will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch 2008 eine neue gesetzliche Regelung der Erbschaftsteuer schaffen. Auf einem Kongress des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sagt Merkel, eine Abschaffung der Steuer sei keine Alternative.
17. Oktober 2008 Die geplante zweite und dritte Beratung des Erbschaftsteuerreformgesetzes und der dazugehörigen Anträge im Bundestag wird abgesetzt.
27. Oktober 2008 Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag legt in einer Pressemitteilung den «DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2008» (pdf-Datei, hinterlegt beim DIHK) vor. Laut dieser Studie ist der Mittelstand aufgrund der geplanten Reform der Erbschaftsteuer zunehmend verunsichert. Die angestrebten Änderungen werden immer öfter als Hemmnis für eine erfolgreiche Fortführung von Familienunternehmen gesehen.
4. November 2008 Der Streit um die Ausgestaltung der Erbschaftsteuerreform innerhalb der Großen Koalition bleibt weiter ungelöst. Wie br-online berichtet, gehe es vor allem noch um die Frage, ob und in welcher Höhe selbstgenutzte Immobilien von der Steuer befreit sein sollen.
7. November 2008 Nach langen Verhandlungen einigen sich die Koalitionsfraktionen am 06.11.2008 auf eine Reform des Erbschaftsteuer und Bewertungsrechts. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wurde die bis zuletzt umstrittene Frage der steuerlichen Begünstigung der Kernfamilie bei der Vererbung von Eigenheimen gelöst: Witwen, Witwer und Kinder des Erblassers müssen auf ein vererbtes Haus oder eine Wohnung keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie diese mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen.
Nach Ansicht der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof (Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg) und Joachim Lang (Institut für Steuerrecht der Universität Köln) wird der aktuelle Entwurf einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
24. November 2008 In einer Probeabstimmung stimmt die Unions-Fraktion im Bundestag dem Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform zu. Rund 20 Unionsabgeordnete stimmen mit Nein, einige enthalten sich, heißt es aus der Fraktion. Der Koalitionspartner, die SPD-Fraktion, billigt die Reform - ebenfalls in einer Probeabstimmung am 24.11.2008 - einstimmig.
27. November 2008 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (BT-Drs. 16/7918, BT-Drs. 16/8547) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/11075) in namentlicher Abstimmung mit 384 Ja-Stimmen gegen 168 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/11109) wird abgelehnt.
5. Dezember 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 852. Sitzung, dem vom Deutschen Bundestag am 27.11.2008 verabschiedeten Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (BR-Drs. 888/08) gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 888/08(B)).
31. Dezember 2008 Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24.12.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 66, S. 3018, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. Januar 2009 Die Erbschaftsteuerreform tritt in Kraft.

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