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Entwicklungsgeschichte

18. Mai 2016 Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität vor (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).
20. Juni 2016 Die Bundesregierung leitet den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/8828).
24. Juni 2016 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 277/1/16).
8. Juli 2016 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 277/16 Beschluss).
20. Juli 2016 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung. (BT-Drs. 18/9239).
21. September 2016 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/9688).
22. September 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/190, S. 18898B-C).
23. September 2016 Die Bundesregierung unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 523/16).
14. Oktober 2016 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu(BR-Drs. 523/16 Beschluss).
16. November 2016 Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 53, S. 2498, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt am 17.11.2016 in Kraft. 


















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