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Entwicklungsgeschichte

5. Januar 2009 Die Fraktion der FDP fordert von der Bundesregierung in einem Antrag (BT-Drs. 16/11458), unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts vorzulegen, teilt der Bundestag mit.
18. Februar 2009 Das Bundeskabinett beschließt den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes und anderer Gesetze.
22. Februar 2009 Der Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drs. 170/09) liegt beim Bundesrat vor.
19. März 2009 Im Bundestag findet die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/12255) und des Antrags der Fraktion der FDP: «Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland» (BT-Drs. 16/11458) statt. Der Gesetzentwurf und der Antrag werden zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten stärken» (BT-Drs. 16/11205) wird gemäß der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/12184) abgelehnt.
3. April 2009 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drs. 170/09) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 170/1/09) Stellung (BR-Drs. 170/09(B)).
8. April 2009 Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats liegt dem Bundestag vor (BT-Drs. 16/12599).
22. April 2009 Kontrovers diskutieren die Sachverständigen den Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/12255, BT-Drs. 16/12599) sowie den Antrag der Fraktion der FDP: «Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland» (BT-Drs. 16/11458) bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags.
13. Mai 2009 Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/12255, BT-Drs. 16/12599) an, teilt der Bundestag mit. Der Antrag der Fraktion der FDP: «Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland» (BT-Drs. 16/11458) wird abgelehnt.
14. Mai 2009 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/12255, BT-Drs. 16/12599) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf BT-Drs. 16/13024 angenommen. Der Antrag der Fraktion der FDP: «Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland» (BT-Drs. 16/11458) wird mit der Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/13024 abgelehnt.
12. Juni 2009 Der Bundesrat nimmt in seiner 859. Sitzung das vom Bundestag am 14.05.2009 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drs. 448/09) an (BR-Drs. 448/09(B)).
29. Juni 2009 Das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze vom 25.06.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 35, S. 1528, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
30. Juni 2009 Das Gesetz tritt vorbehaltlich Absatz 2 in Kraft. Artikel 2 tritt am 31.12.2010 in Kraft.
3. Juli 2009 Am 03.07.2009 veröffentlicht das Bundesgesetzblatt eine «Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze».

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