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Entwicklungsgeschichte

5. September 2023Das Bundesministerium der Justiz legt den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
6. März 2024Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJ).
15. März 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 126/24).
8. April 2024Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/10943).
10. April 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
15. April 2024Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 126/1/24).
26. April 2024Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 126/24 Beschluss).
8. Mai 2024Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 20/11309).
15. Mai 2024Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

 

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