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Entwicklungsgeschichte

24. März 2020 Die Regierungsfraktionen leiten ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/18112).
25. März 2020 Der Deutsche Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. März 2020 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 152/20).
27. März 2020 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
  Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller  Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft (BGBl Jg 2020, Teil 1 Nr. 14, S. 580).

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