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Entwicklungsgeschichte

26. Oktober 2009 Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken.
14. Februar 2012 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung versendet einen "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (Referentenentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMVBS) an Länder und Verbände zur Stellungnahme. Mit der Novellierung des Bauplanungsrechts soll die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden.
4. Juli 2012 Das Bundeskabinett beschließt den von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMVBS). Das förmliche Gesetzgebungsverfahren solle zur Jahreswende abgeschlossen werden, teilt das Ministerium mit.
Inhaltlich gehe es im zweiten Teil der Novelle des Bauplanungsrechts um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreundliche Städte: die stärkere Regulierung von Spielhallen in Städten und die Erleichterung von Kindertagesstätten in Wohngebieten. Zudem sollen die Möglichkeiten der Kommunen, die Massentierhaltung im Außenbereich planerisch zu regeln, erweitert werden.
21. September 2012 Der Bundesrat nimmt zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BR-Drs. 474/12) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 474/1/12) Stellung (BR-Drs. 474/12(B)).
14. November 2012 Die Bundesregierung legt einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vor (BT-Drs. 17/11468).
29. November 2012 Erste Beratung im Bundestag und Überweisung an die zuständigen Ausschüsse (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Innenausschuss, Rechtsausschuss).
17. Januar 2013 Es erfolgt eine nachträgliche Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in den Ausschuss für Kultur und Medien.
30. Januar 2013 Expertenanhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (Bericht der Expertenanhörung, Quelle: Bundestag)
14. März 2013 Der Bundestag überweist den Gesetzentwurf nachträglich in den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie.
25. April 2013 Der Bundestag nimmt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BT-Drs. 17/11468) gemäß der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 17/13272) an und unterrichtet den Bundesrat (BR-Drs. 317/13).
3. Mai 2013 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 317/13 Beschluss).
20. Juni 2013 Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2013, Teil I Nr. 29, S. 1548, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Art. 1 Nr. 9, 18 und 33 sowie in Nr. 34 § 245a Abs. 2 des BauGB ist am 21.06.2013 in Kraft getreten, Art. 1 Nr. 25 und 28 tritt am 20.12.2013 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 20.09.2013 in Kraft.

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