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Entwicklungsgeschichte

27. März 2015

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz leitet den Referentenentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz den Verbänden zur Stellungnahme zu (RefE, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des nwb-Verlags).

11. Januar 2016

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Abschlussprüfungsreformgesetz wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 18/7219).

22. Februar 2016

Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht zur Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

16. März 2016

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 18/7902).


Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt einen Änderungsantrag (BT-Drs. 18/5923).

17. März 2016

Der Deutsche Bundestag beschließt den Gesetzentwurf in Ausschussfassung (Bericht über die Debatte, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

1. April 2016

Der Deutsche Bundestag informiert den Bundesrat über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 150/16).

22. April 2016

Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 150/16 Beschluss).

17. Mai 2016

Das Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2016 Teil I Nr. 23, S. 1142, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 

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